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Vom Ganzjahreskennzeichen zum Saisonkennzeichen TÜV nötig?

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  • Tim Offline
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Beitrag von Tim »

Hallo,
mein Motorrad ist im moment noch das ganze Jahr angemeldet, wegen der TK. Wenn ich die Kiste jetzt auf ein Saisonkennzeichen ummelde brauche ich dann einen TÜV Bericht? Dann hätte ich ein Problem, da komplett im Renntrimm.

Danke
Tim
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Beitrag von robs97 »

Wenn noch TÜV vorhanden ist, bekommst Du nur andere Schilder.
Ist der TÜV abgelaufen, dann alles umbauen und vorfahren.
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  • Tim Offline
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Beitrag von Tim »

Seit bestimmt 2 Jahren abgelaufen. Scheiße.
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Beitrag von Frindl66 »

Hi Tim!
Das wird dein kleinstes Problem sein!
Da nach 24 Monaten nämlich ne Vollabnahme bei der Dekra fällig ist, :alright: !
Naja, ich drücke dir die Daumen und hoffe, dass das nicht mehr so ist und du drumrum kommst!!! :jive: !
...wieder bissl dabei...

Grüße, euer Oehlins#66!
PitbikeOpenChallenge#66 8)
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Beitrag von Runner1800 »

Vollabnahme gibts nur beim Tüv, und die lassen nicht wirklich mit sich reden . . . mal bei ner werkstatt nachfragen da lässt sich sicher was machen.
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Beitrag von Roman173 »

Moin,
mal langsam Leutz. Da ist gar nichts notwendig ausser ne Hauptuntersuchung (landläufig TÜV) mit ner Abgasuntersuchung (AUK, ab Bj. 89 notwendig). Ne Vollabnahme (§21 StVZO) war früher notwendig, wenn das Fahrzeug länger als 18Monate stillgelegt war. Gilt aber nun nicht mehr. Daher also nur zum TÜV, Dekra etc. fahren und gut ist. Warum ich so klugscheiße: Bin beim TÜV tätig :wink:

Klugscheißergruß!

Roman
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Beitrag von Roman173 »

Ach ja: Problem gibts natürlich schon: Ist ja im Renntrimm :( Da hilft nur betteln :wink:
  • Scheiba Offline
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Beitrag von Scheiba »

Die gleiche Frage wollte ich auch schon stellen.
Kann ich nicht einen HF und TK Vertrag abschließen ohne das Fahrzeug beim Verkehrsamt anzumelden?
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Beitrag von Frindl66 »

Roman173 hat geschrieben:Moin,
mal langsam Leutz. Da ist gar nichts notwendig ausser ne Hauptuntersuchung (landläufig TÜV) mit ner Abgasuntersuchung (AUK, ab Bj. 89 notwendig). Ne Vollabnahme (§21 StVZO) war früher notwendig, wenn das Fahrzeug länger als 18Monate stillgelegt war. Gilt aber nun nicht mehr. Daher also nur zum TÜV, Dekra etc. fahren und gut ist. Warum ich so klugscheiße: Bin beim TÜV tätig :wink:

Klugscheißergruß!

Roman
Danke Roman!Na man lernt nie aus!Gut das zu wissen! :D !
...wieder bissl dabei...

Grüße, euer Oehlins#66!
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Beitrag von Roman173 »

Versicherung ohne Zulassung? Hmm, das ist ja mal was neues. Noch gar nicht darüber nachgedacht... :roll: Eine Zulassung zum Verkehr ist nur mit Versicherungsschutz nach dem Pflichtversicherungsgesetz möglich, aber gilt das auch umgekehrt...? Normalerweise bedingt eine Fahrzeugversicherung immer die Zulassung zum Verkehr. Schließlich ist man ja auch nur im Straßenverkehr versichert (HP,TK oder VK). Rennveranstaltungen sind auch idR immer ausgenommen. Du meinst wahrscheinlich als Rabbatretter versichern oder? Denke aber, daß das nicht möglich ist. Da gibt es dann andere Versicherungsprodukte (Sachversicherung gegen Diebstahl etc.)
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