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Seriensport 2010

hier könnt Ihr Alles rund um MotoGP; SSP; SBK; IDM u.s.w. diskutieren...

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Beitrag von Panne »

1000km hat geschrieben:
tommi hat geschrieben:Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber mit einem Blankorahmen ist das Motorrad auch "zulassungsfähig", halt per Einzelabnahme wobei eine Rahmennummer eingeschlagen und dann ein Brief erstellt wird. Solange die Teile aus einer Serienfertigung stammen, sehe ich bei einem vorliegenden Eigentumsnachweis der Teile die Voraussetzungen vom Reglement erfüllt. Es steht ja nirgends, dass für das Fahrzeug ein fertiger KFZ-Brief vorhanden sein muss.
Reglement Seriensport:
1.2 Bei der technischen Abnahme muss der Kfz- Brief oder -Schein, bzw. EU-Zulassungsbescheinigung I oder ein gleichwertiges Dokument bzw. eine amtlich (oder vom DMSB Pflicht-Technischer Kommissar) beglaubigte Kopie dieser Dokumente vorgelegt werden.
Für mich bedeutet das, dass ihr als "gleichwertiges Dokument" zumindest ein technisches Datenblatt bzw. Homologationsunterlagen für das entsprechende Modell mitführen müsst... und mittels Kaufvertrag nachweisen könnt, das dieses Motorrad auch Euch gehört.
So weit, so gut!
Woran erkenne ich aber, dass es sich bei dem Motorrad, das zur technischen Abnahme vorgeführt wird, auch um das Motorrad handelt, wenn es keine Rahmennummer besitzt?

Also: Rahmennummer schon, Brief nicht unbedingt. "Zulassungfähig" alleine reicht nicht.

Letztes Jahr ist in den Open-Klassen vielleicht der eine oder andere durchgerutscht, da hier kein Prädikat vergeben wurde.
Ab 2010 kannst man in diesen Klassen zwar nach wie vor kein deutscher Seriensportmeister werden, aber immerhin für eine Mannschaft und somit um die deutsche Mannschaftsmeisterschaft fahren. Und Du kannst Dir Punkte für deine I-Lizenz holen. Im Gegenzug wird dann aber auch hier wieder genauer auf das Reglement geschaut werden (müssen).

Viele Grüße
Torsten
so habe ich auch gedacht. auch aufgrund folgender passagen im reglement:
Reglement Seriensport:
1. Zugelassene Motorräder
1.1 Es dürfen, unter gleichzeitiger Beachtung nachstehender Festlegungen, nur Motorräder eingesetzt
werden, deren Typ / Modell in der Bundesrepublik Deutschland uneingeschränkt nach
der geltenden StVZO bzw. in einem der EU angeschlossenen Land zugelassen bzw. zulassungsfähig
sind. Zulässige Änderungen für den Einsatz im Seriensport sind unter Ziff. 4 beschrieben.

...

9. Gesonderte Bestimmungen nur für Klasse 6 und 7
Zugelassen sind nur Motorräder, die aus einer Großserienproduktion entstammen. Nicht zugelassen
sind Produktionsracer oder Prototypen.
also doch mit blankorahmen in 6 und 7?
ein COC könnte man bei yamaha über die motornummer einholen.
aber ansich sollte ja ein kaufvertrag mit motornummer genügen, oder?
muss wohl mal beim DMSB anrufen nächste woche.
ersetzt 9. den punkt 1. bei den open klassen? weil unter 9. nichts was die papiere angeht erwähnt wird.
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Beitrag von tommi »

... deswegen liebe ich die Reglements, weil alles niedergeschrieben und interpetierbar ist............ :shock: :shock: 8) 8)

Thomas
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Beitrag von slowly »

Für 6 und 7 sind Blankorahmen solange sie aus der Serie stammen sicher kein Problem!!!!!! Einfach einen Eigentumsnachweis und was ich habe, eine Bestätigung vom (bei mir) Yamaha Händler, dass der Rahmen aus der Serienproduktion stammt und in EU zulassungsfähig ist!
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Beitrag von Panne »

hier sehe ich eben probleme durch den interpretationsspielraum. genaugenommen ist der rahmen mangels fehlender nummer ja nicht eindeutig identifizierbar. so n fetzen papier, da kann ja jeder kommen.
zumal ich dem örtlichen yamsen-händler pauschal unterstellen würde, dass er für die unterscheidung eines serienrahmens von einem modifizierten oder prototypenrahmen schlichtweg zu doof ist. was zudem das zerlegen des halben mopeds voraussetzen würde...
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Beitrag von 1000km »

slowly hat geschrieben:Für 6 und 7 sind Blankorahmen solange sie aus der Serie stammen sicher kein Problem!!!!!! Einfach einen Eigentumsnachweis und was ich habe, eine Bestätigung vom (bei mir) Yamaha Händler, dass der Rahmen aus der Serienproduktion stammt und in EU zulassungsfähig ist!
Ich sag mal :nono: , denn
1000km hat geschrieben:Woran erkenne ich aber, dass es sich bei dem Motorrad, das zur technischen Abnahme vorgeführt wird, auch um das Motorrad handelt, wenn es keine Rahmennummer besitzt?
Gruß
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Beitrag von slowly »

1000km hat geschrieben:
slowly hat geschrieben:Für 6 und 7 sind Blankorahmen solange sie aus der Serie stammen sicher kein Problem!!!!!! Einfach einen Eigentumsnachweis und was ich habe, eine Bestätigung vom (bei mir) Yamaha Händler, dass der Rahmen aus der Serienproduktion stammt und in EU zulassungsfähig ist!
Ich sag mal :nono: , denn
1000km hat geschrieben:Woran erkenne ich aber, dass es sich bei dem Motorrad, das zur technischen Abnahme vorgeführt wird, auch um das Motorrad handelt, wenn es keine Rahmennummer besitzt?
Gruß
Torsten
Mein Rahmen hat eine Nummer! Diese Nummer ist bei Yamaha im Computer und weißt meinen Rahmen als Yamaha R6 RJ11 Rahmen von 2006 aus. Anhand der Rahmennummer kann ich alle Ersatzteile für mein Bike bestellen.

Wenn ich bei einem Händler einen Blankorahmen kaufe, dann bekomme ich doch auch Papiere darüber. Auch ein Blankorahmen hat doch eine Bezeichnung und muss zuzuordnen sein. Da wo ich diesen Rahmen bestellt habe, muss man dann doch auch eine Bescheinigung dazu bekommen.

Oder liege ich da falsch?

Wie machen den die IDM Teams das? Die haben doch auch häufig Blankorahmen und bauen die Bikes so direkt auf. Dürfen die IDMler Blankorahmen haben?
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Beitrag von 1000km »

slowly hat geschrieben:
Mein Rahmen hat eine Nummer! Diese Nummer ist bei Yamaha im Computer und weißt meinen Rahmen als Yamaha R6 RJ11 Rahmen von 2006 aus. Anhand der Rahmennummer kann ich alle Ersatzteile für mein Bike bestellen.
Ist die Nummer irgendwo am Rahmen unveränderlich angebracht?
slowly hat geschrieben:Wenn ich bei einem Händler einen Blankorahmen kaufe, dann bekomme ich doch auch Papiere darüber. Auch ein Blankorahmen hat doch eine Bezeichnung und muss zuzuordnen sein. Da wo ich diesen Rahmen bestellt habe, muss man dann doch auch eine Bescheinigung dazu bekommen.
Meine Rede. Er muss zuzuordnen sein.
Aber wie funktioniert das, wenn der Rahmen keine Nummer hat? Wie erkenne ich als Veranstalter, ob der Rahmen auch der auf dem Papier ist?
slowly hat geschrieben:Wie machen den die IDM Teams das? Die haben doch auch häufig Blankorahmen und bauen die Bikes so direkt auf. Dürfen die IDMler Blankorahmen haben?
Soweit ich weiß, haben die Motorräder in der IDM sehr wohl eine Rahmennummer und die entsprechenden Homologationspapiere. Rahmen ohne Nummer werden nur als Ersatzrahmen zu der bestehenden Rahmennummer eingesetzt (z.B. nach Sturz im Training und innerhalb eines Rennwochenendes). Motorräder, deren Rahmen von Anfang an keine Nummer haben, sind auch in der IDM nicht zulässig. Man berichtige mich, falls das nicht korrekt sein sollte.

Viele Grüße
Torsten
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Beitrag von slowly »

1000km hat geschrieben:
slowly hat geschrieben:
Mein Rahmen hat eine Nummer! Diese Nummer ist bei Yamaha im Computer und weißt meinen Rahmen als Yamaha R6 RJ11 Rahmen von 2006 aus. Anhand der Rahmennummer kann ich alle Ersatzteile für mein Bike bestellen.
Ist die Nummer irgendwo am Rahmen unveränderlich angebracht?

Ja klar, die Nummer ist ganz normal am Lenkkopf eingeschlagen!

slowly hat geschrieben:Wenn ich bei einem Händler einen Blankorahmen kaufe, dann bekomme ich doch auch Papiere darüber. Auch ein Blankorahmen hat doch eine Bezeichnung und muss zuzuordnen sein. Da wo ich diesen Rahmen bestellt habe, muss man dann doch auch eine Bescheinigung dazu bekommen.
Meine Rede. Er muss zuzuordnen sein.
Aber wie funktioniert das, wenn der Rahmen keine Nummer hat? Wie erkenne ich als Veranstalter, ob der Rahmen auch der auf dem Papier ist?

Mit einer eingeschlagenen Nummer und Bescheinigung. Die Blankorahmen sind doch dafür vorbereitet, normal sollte doch die Seriennummer des defekten Rahmen eingeschlagen werden! Dies dann mit einer Bestätigung vom Händler!
slowly hat geschrieben:Wie machen den die IDM Teams das? Die haben doch auch häufig Blankorahmen und bauen die Bikes so direkt auf. Dürfen die IDMler Blankorahmen haben?
Soweit ich weiß, haben die Motorräder in der IDM sehr wohl eine Rahmennummer und die entsprechenden Homologationspapiere. Rahmen ohne Nummer werden nur als Ersatzrahmen zu der bestehenden Rahmennummer eingesetzt (z.B. nach Sturz im Training und innerhalb eines Rennwochenendes). Motorräder, deren Rahmen von Anfang an keine Nummer haben, sind auch in der IDM nicht zulässig. Man berichtige mich, falls das nicht korrekt sein sollte.

Das meine ich ja, kein Brief, aber eine aus der Serie stammende Nummer eingeschlagen! Wieso dann kein Brief dabei ist, frage ich mich auch!
Viele Grüße
Torsten
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Beitrag von 1000km »

slowly hat geschrieben: ..., die Nummer ist ganz normal am Lenkkopf eingeschlagen!

...

Mit einer eingeschlagenen Nummer und Bescheinigung. Die Blankorahmen sind doch dafür vorbereitet, normal sollte doch die Seriennummer des defekten Rahmen eingeschlagen werden! Dies dann mit einer Bestätigung vom Händler!
Hallo Slowly,

da haben wir die ganze Zeit aneinander vorbeigeredet.:oops:

Für mich/uns als Veranstalter bedeutet der Begriff Blankorahmen:
Rahmen ohne eingeschlagene Rahmennummer.
Du kannst dir ja einen Rahmen ohne Nummer besorgen, keine Nummer einschlagen und dann mit irgendwelchen Papieren ankommen.
Das ist bei Seriensportveranstaltungen egal in welcher Klasse nicht zugelassen!!!

Du hast die ganze Zeit aber einen Rahmen mit Nummer nur ohne Brief gemeint.
Das ist wieder etwas anderes. Da sind die von Dir und mir bereits angesprochenen Unterlagen vollkommen ausreichend.
Das ist logischerweise zulässig!!!

Viele Grüße
Torsten
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Beitrag von slowly »

1000km hat geschrieben:
slowly hat geschrieben: ..., die Nummer ist ganz normal am Lenkkopf eingeschlagen!

...

Mit einer eingeschlagenen Nummer und Bescheinigung. Die Blankorahmen sind doch dafür vorbereitet, normal sollte doch die Seriennummer des defekten Rahmen eingeschlagen werden! Dies dann mit einer Bestätigung vom Händler!
Hallo Slowly,

da haben wir die ganze Zeit aneinander vorbeigeredet.:oops:

Für mich/uns als Veranstalter bedeutet der Begriff Blankorahmen:
Rahmen ohne eingeschlagene Rahmennummer.
Du kannst dir ja einen Rahmen ohne Nummer besorgen, keine Nummer einschlagen und dann mit irgendwelchen Papieren ankommen.
Das ist bei Seriensportveranstaltungen egal in welcher Klasse nicht zugelassen!!!

Du hast die ganze Zeit aber einen Rahmen mit Nummer nur ohne Brief gemeint.
Das ist wieder etwas anderes. Da sind die von Dir und mir bereits angesprochenen Unterlagen vollkommen ausreichend.
Das ist logischerweise zulässig!!!

Viele Grüße
Torsten
Ah, OK! Wusste nicht, dass es hier noch einen Unterschied gibt!
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