so habe ich auch gedacht. auch aufgrund folgender passagen im reglement:1000km hat geschrieben:Reglement Seriensport:tommi hat geschrieben:Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber mit einem Blankorahmen ist das Motorrad auch "zulassungsfähig", halt per Einzelabnahme wobei eine Rahmennummer eingeschlagen und dann ein Brief erstellt wird. Solange die Teile aus einer Serienfertigung stammen, sehe ich bei einem vorliegenden Eigentumsnachweis der Teile die Voraussetzungen vom Reglement erfüllt. Es steht ja nirgends, dass für das Fahrzeug ein fertiger KFZ-Brief vorhanden sein muss.Für mich bedeutet das, dass ihr als "gleichwertiges Dokument" zumindest ein technisches Datenblatt bzw. Homologationsunterlagen für das entsprechende Modell mitführen müsst... und mittels Kaufvertrag nachweisen könnt, das dieses Motorrad auch Euch gehört.1.2 Bei der technischen Abnahme muss der Kfz- Brief oder -Schein, bzw. EU-Zulassungsbescheinigung I oder ein gleichwertiges Dokument bzw. eine amtlich (oder vom DMSB Pflicht-Technischer Kommissar) beglaubigte Kopie dieser Dokumente vorgelegt werden.
So weit, so gut!
Woran erkenne ich aber, dass es sich bei dem Motorrad, das zur technischen Abnahme vorgeführt wird, auch um das Motorrad handelt, wenn es keine Rahmennummer besitzt?
Also: Rahmennummer schon, Brief nicht unbedingt. "Zulassungfähig" alleine reicht nicht.
Letztes Jahr ist in den Open-Klassen vielleicht der eine oder andere durchgerutscht, da hier kein Prädikat vergeben wurde.
Ab 2010 kannst man in diesen Klassen zwar nach wie vor kein deutscher Seriensportmeister werden, aber immerhin für eine Mannschaft und somit um die deutsche Mannschaftsmeisterschaft fahren. Und Du kannst Dir Punkte für deine I-Lizenz holen. Im Gegenzug wird dann aber auch hier wieder genauer auf das Reglement geschaut werden (müssen).
Viele Grüße
Torsten
Reglement Seriensport:
also doch mit blankorahmen in 6 und 7?1. Zugelassene Motorräder
1.1 Es dürfen, unter gleichzeitiger Beachtung nachstehender Festlegungen, nur Motorräder eingesetzt
werden, deren Typ / Modell in der Bundesrepublik Deutschland uneingeschränkt nach
der geltenden StVZO bzw. in einem der EU angeschlossenen Land zugelassen bzw. zulassungsfähig
sind. Zulässige Änderungen für den Einsatz im Seriensport sind unter Ziff. 4 beschrieben.
...
9. Gesonderte Bestimmungen nur für Klasse 6 und 7
Zugelassen sind nur Motorräder, die aus einer Großserienproduktion entstammen. Nicht zugelassen
sind Produktionsracer oder Prototypen.
ein COC könnte man bei yamaha über die motornummer einholen.
aber ansich sollte ja ein kaufvertrag mit motornummer genügen, oder?
muss wohl mal beim DMSB anrufen nächste woche.
ersetzt 9. den punkt 1. bei den open klassen? weil unter 9. nichts was die papiere angeht erwähnt wird.