Capit 5 Jahre Garantie Verarsche !
Fahrwerk, Tuning, Reifen, Tips&Tricks,...
keine Ahnung ob das geht?
Ich glaube aber nicht!
Reinschreiben in so einen Zettel kann man viel, ob dann auch gilt ist eine andere Sache.
Sorgfaltspfilchtverletzung kann ich mir vorstellen.
Wenn CAPIT die Hintergründe nicht kennt (Mopped mitabgebrannt) kann eventuell schon der Eindruck eines Nutzerfehlers entstehen.
Ich glaube aber nicht!
Reinschreiben in so einen Zettel kann man viel, ob dann auch gilt ist eine andere Sache.
Sorgfaltspfilchtverletzung kann ich mir vorstellen.
Wenn CAPIT die Hintergründe nicht kennt (Mopped mitabgebrannt) kann eventuell schon der Eindruck eines Nutzerfehlers entstehen.
Ihr redet hier alle von gesetzlichen Garantieanspruch, das
Hinweis: Bei diesem Artikel gilt die gesetzliche Garantie für Sportzubehör von 6 Monaten.
steht z.B. bei Polo`s Wärmedecken in der BA, komm sicher nicht von denen alleine auch Andere werden es so halten.
Drumm prüfe wer sich bindet ob nicht besseres Er findet.
Und schön auf`s Kleingedruckte achten.
Hinweis: Bei diesem Artikel gilt die gesetzliche Garantie für Sportzubehör von 6 Monaten.
steht z.B. bei Polo`s Wärmedecken in der BA, komm sicher nicht von denen alleine auch Andere werden es so halten.
Drumm prüfe wer sich bindet ob nicht besseres Er findet.

Und schön auf`s Kleingedruckte achten.
- blueboxracing Offline
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- Registriert: Donnerstag 18. Juni 2009, 17:37
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Moin MoinJim.Bo hat geschrieben:Ihr redet hier alle von gesetzlichen Garantieanspruch, das
Hinweis: Bei diesem Artikel gilt die gesetzliche Garantie für Sportzubehör von 6 Monaten.
steht z.B. bei Polo`s Wärmedecken in der BA, komm sicher nicht von denen alleine auch Andere werden es so halten.
Drumm prüfe wer sich bindet ob nicht besseres Er findet.![]()
Und schön auf`s Kleingedruckte achten.
schöner Quatsch! Die Firma Capit wirbt sogar mit den 5Jahren Garantie auf ihre RW....ergo....nix prüfen!!!!
Die Herrsachften sind leider immer noch nicht aufgewacht, man kann seine Produkte heut zu Tage nur über einen guten Service und Nachbetreuung verkaufen. (China etc.)
Mein Bespiel:
Ich RW gekauft...sehr Billig bei Ricambi-Weiss....nun Kaputt (nach genau 2Jahren)
kurz geärgert.... naja haben ja nur 100€ gekostet und nicht 500€ - 800€ wie bei Capit
Kurzer Call mit Ricambi.... die sagen.....Rennsportartikel.....ich dann... ach ja klar stimmt ja.....
Was macht Ricambi ...ok sorry für ihren Defekt.....Angebot neues Set für 100€ statt 170€
Ich OK...freu...und wenn die Dinger wieder nach 2 Jahren kaputt gehen hoffe ich erneut auf Kulanz
So macht man das ----Kunderservice vom feinsten.
- Sofatester Offline
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Bitte lesen was geschrieben wurde, bevor es zum 100.585. Mal falsch zitiert wird !Jim.Bo hat geschrieben:Ihr redet hier alle von gesetzlichen Garantieanspruch, das
Hinweis: Bei diesem Artikel gilt die gesetzliche Garantie für Sportzubehör von 6 Monaten.
Wer den langen Text nicht lesen mag, hier die Kurzfassung:
Nicht immer von solchen dummen Beipackzetteln verarschen lassen.
Wen es interessiert hier die Langversion:
"Gesetzlicher Garantieanspruch" ist schon mal ein völlig falscher Begriff bzw. einer, der in die Irre führt.
Im "Gesetz" (gemeint ist offenbar das BGB) ist zunächst einmal die GEWÄHRLEISTUNG für gekaufte Sachen geregelt.
Diese GEWÄHRLEISTUNG besteht nach Gesetz und ist, wenn ein "Verbraucher" (Endkunde) eine Sache bei einem "Unternehmer" (Händler) kauft, grundsätzlich nicht ausschließbar.
Wird sie doch ausgeschlossen, so ist der Ausschluss in fast allen Fällen unwirksam (ich will hier keine Romane schreiben, deshalb muss ich etwas vereinfachen).
Sie besteht immer zwischen Verkäufer und Käufer, aber niemals direkt zwischen Käufer und irgendwelchen anderen Zwischenhändlern, dem Importeur oder dem Hersteller.
Laut Gesetz besteht die Gewährleistung für solchermaßen gekaufte, bewegliche Sachen auch immer 2 Jahre. Beim Kauf neuer Sachen darf die Frist auch nicht einmal verkürzt werden. Umgehungslösungen sind ebenfalls unwirksam. Es ist lediglich so, das wenn die Sache vor Ablauf von 6 Monaten kaputt geht, von vornherein vermutet wird, das die Sache von Anfang an mangelhaft war. Ist die Sache zwischen 6 Monaten und 2 Jahren alt, kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer dies nachweist. Manchmal ist das einfach möglich, manchmal schwieriger, manchmal zweifelhaft.
Eine Gewährleistung für "Sportsachen" (oder Rennsachen) ist meines Wissens nicht gesondert geregelt. Das heißt, dass die gesetzliche Gewährleistung GRUNDSÄTZLICH ebenso für alle Rennsportartikel gilt.
Nur in Ausnahmefällen macht die Rechtsprechung eng begrenzte Ausnahmen.
Wenn Rennsportteile nämlich von vornherein im konkreten Fall bewußt so gebaut sind, das eine höhere Leistung unter Inkaufnahme einer höheren Defektquote oder erheblich geringeren Lebensdauer erzielt wird und der höhere Verschleiss, geringere Lebensdauer, größere Defektanfälligkeit UNVERMEIDBAR ist, um eben die bessere Leistung zu erzielen, kann IM EINZELFALL eine kürzere oder gar keine Gewährleistung gelten.
Ähnliches gilt für Verschleissteile, die nach dem Stand der Technik und angemessenem Preis-Leistungs-Verhältnis nicht anders als mit eben dem "normalen" (üblichen) Verschleiss zu bauen sind.
Die Rechtsprechung sagt dazu, dass ein Kunde, der solche Produkteigenschaften bewußt will, stillschweigend die größere Defektanfälligkeit oder kürzere Lebensdauer in Kauf nimmt, wenn er eben dafür als Ausgleich die bessere rennsportliche Leistung erhält. Vertragsgrundlage ist dann eben die bessere rennsportliche Leistung.
Solche AUSNAHMEN werden aber eng gezogen.
Ein Reifenwärmer ist nach der obigen Definition niemals ein Rennsportteil, weil es keine "verbrauchsbestimmte Sache" (Verschleissteil) ist und weil es auch keine "erheblich höhere rennsportliche Leistung unter bewußter Inkaufnahme kürzerer Lebensdauer ermöglicht."
Letztlich ist ein RW ein ganz normales Bauteil mit elektrischen Elementen, welches man so bauen kann, dass sie bei mittelprächtig sorgfältiger Benutzung ewig (?) halten.
Wie zB. meine TTSL Reifenwärmer.

"Garantie" ist etwas ganz Anderes als "Gewährleistung". Zwar gibt es auch einige gesetzliche Regeln über die "Garantie" , Garantie meint dabei aber immer einen vertraglichen Anspruch des Käufers, der NEBEN der gesetzlichen Gewährleistung ZUSÄTZLICH besteht. Die Garantie kann also die gesetzliche Gewährleistung niemals einschränken, sondern vereinfacht gesagt höchstens darüber hinaus gehen. Die Garantie kann dabei auch dem Käufer DIREKTE (zusätzliche) Rechte gegen einen Importeur oder Hersteller einräumen. Auch das beeinträchtigt aber nicht die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers gegenüber seinem Verkäufer.
- Sofatester Offline
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- Wohnort: Nürnberg
Und bei all den Diskussionen sollte man immer folgende Stichpunkte bedenken:
* guter Service ist immer was wert.
* Wer billig kauft, kauft meist zweimal.
* Wenn ich mal einen Händler mit gutem Service habe, muss der trotz guter Preise und gutem Service trotzdem noch akzeptables Geld verdienen. Weil er sonst seinen guten Service nicht dauerhaft anbieten kann bzw. wird.
* Es ist immer ein Geben und ein Nehmen.
Es gibt hier genauso andere Geschichten von Händlern, die gerne und bereit willig kostenlos "einen Finger geben" und die dann von einer bestimmten Sorte Kunden nicht nur die Hand, sondern ganze Arme abgerissen bekommt.
Mich würde es sehr interessieren, so einen Kundentyp dann später mal auf der Rennstrecke zu sehen, wenn er ein Problem hat, und plötzlich niemand mehr helfen will.
* Man sieht sich immer mindestens zweimal im Leben.
Ende vom Wort zum Sonntag. Habe die Ehre.

* guter Service ist immer was wert.
* Wer billig kauft, kauft meist zweimal.
* Wenn ich mal einen Händler mit gutem Service habe, muss der trotz guter Preise und gutem Service trotzdem noch akzeptables Geld verdienen. Weil er sonst seinen guten Service nicht dauerhaft anbieten kann bzw. wird.
* Es ist immer ein Geben und ein Nehmen.
Es gibt hier genauso andere Geschichten von Händlern, die gerne und bereit willig kostenlos "einen Finger geben" und die dann von einer bestimmten Sorte Kunden nicht nur die Hand, sondern ganze Arme abgerissen bekommt.
Mich würde es sehr interessieren, so einen Kundentyp dann später mal auf der Rennstrecke zu sehen, wenn er ein Problem hat, und plötzlich niemand mehr helfen will.
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Ende vom Wort zum Sonntag. Habe die Ehre.

- Krulli#10 Offline
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stimmt! meine ersten RW mit der Aufschrift MotoGP hab ich auch im Prinzip zweimal gekauft...jeweils hielten die 4-5 Trainings! Dann war zum Glück Winter...ich hier rumgestöbert...und nun auch die TTSL-Dinger....schon 3 Jahre! soll heißen, schon mind. 20 Trainings ohne irgendwelche Ausfallerscheinungen oder komisch riechende Reifen...* Wer billig kauft, kauft meist zweimal.
Ansonsten sind die Ausführungen vom Sofatester absolut richtig und mehr gibt es zu solch einer Gewährleistungs- / Garantiediskussion auch nicht zu sagen...
Die zweite Möglichkeit ist die, welche bluebox fabriziert...zwar nicht mein Weg, aber irgendwie auch effektiv...
Gruß...tk
- Pt-Race Offline
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Sofatester hat geschrieben:Und bei all den Diskussionen sollte man immer folgende Stichpunkte bedenken:
* guter Service ist immer was wert.
* Wer billig kauft, kauft meist zweimal.
* Wenn ich mal einen Händler mit gutem Service habe, muss der trotz guter Preise und gutem Service trotzdem noch akzeptables Geld verdienen. Weil er sonst seinen guten Service nicht dauerhaft anbieten kann bzw. wird.
* Es ist immer ein Geben und ein Nehmen.
Es gibt hier genauso andere Geschichten von Händlern, die gerne und bereit willig kostenlos "einen Finger geben" und die dann von einer bestimmten Sorte Kunden nicht nur die Hand, sondern ganze Arme abgerissen bekommt.
Mich würde es sehr interessieren, so einen Kundentyp dann später mal auf der Rennstrecke zu sehen, wenn er ein Problem hat, und plötzlich niemand mehr helfen will.
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http://www.pt-race.de bin kein Mann der Worte , sondern der taten..
- Michael Offline
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- Lieblingsstrecke: Most
Auch wenn der Otto-Normalverbraucher den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht checkt (Sofa, bau dir da einen Standard-Blocktext - sonst gehst Du bald in die Klapse)
so ist der Punkt doch:
CAPIT sagt es wäre ein Nutzerfehler und versucht so die Gewährleistung/Garantie auszuschließen.
Wenn es tatsächlich so ist, dann ist das nur legitim.
Ist das nur ein Vorwand um nicht in die Bedroullie zu kommen vielleicht auch das hiniche Mopped zahlen zu müssen so ist das natürlich nicht okay.
so ist der Punkt doch:
CAPIT sagt es wäre ein Nutzerfehler und versucht so die Gewährleistung/Garantie auszuschließen.
Wenn es tatsächlich so ist, dann ist das nur legitim.
Ist das nur ein Vorwand um nicht in die Bedroullie zu kommen vielleicht auch das hiniche Mopped zahlen zu müssen so ist das natürlich nicht okay.