Du hast nicht komplett gelesen, scheint mirtom3/4gix hat geschrieben:Genau das ist der Punkt, kann man morgens in den Spiegel gucken, hat niemanden über den Tisch gezogen, so hat man auch nicht (grob) vorsätzlich gehandelt,...as hat geschrieben:Man mus sich schon einen wirklichen Bock leisten (oder natürlich vorsätzlich handeln), um hier gleich in der Haftung zu sein... und dieser Fall wird dann nicht eintreten.as hat geschrieben:(weil zumeist auch privat für alles gebürgt werden muss)...

Ich schrob ja zwecks Konkretisierung noch...
Wenn Du eine Bankfinanzierung benötigst (ganz gleich ob nur eine Kontokorrentlinie oder ein Investitionsdarlehen oder sonstwas), was bei wohl den allermeisten Unternehmen der Fall sein dürfte, so bist Du zumindest hierfür voll haftbar - Du wirst nämlich für Dein Unternehmen bürgen müssen.Wenn Du zur Bank gehst und eine Unternehmensfinanzierung brauchst, wirst Du als GmbH-Geschäftsführer in den allermeisten Fällen privat bürgen müssen - und somit hat sich das mit der "beschränkten Haftung"....
Spruch hierzu unseres Bänkers, als wir uns vor vielen Jahren dagegen verwehren wollten: "Sagen Sie mal, wieso sollten wir eigentlich mehr an Ihr Unternehmen glauben als Sie selbst?"
