was wäre wenn das Gerät wirklich von mir nicht ausprobiert worden ist und von Hause aus einen Defekt hat, wie oben geschildert?!Saviour hat geschrieben:der händler wird die ware auf jeden fall überprüfen... bei versuch a) wird er dir also anlasten, dass du das gerät beschädfigt hast, da du ja den schaden nicht gemeldet hast.
Meine der Händler kann letztendlich auch nichts dafür, dass der Hersteller "defekte" Ware verschickt. Und mehr Qualitätskontrolle = höherer Preis, den wir alle nicht zahlen wollen.
In einem solchen Fall, wo die Ware wirklich nur probiert worden ist mit direkter Feststellung = defekt, müsste es auch ein Widerrufsrecht geben bzw. 1:1 Tausch gegen neue Ware.
Das man jetzt ggfs. eine Nachbesserung veranlasst finde ich pers. nicht in Ordnung. Bei einem Schaden, welcher nach Wochen eintritt mag das etwas anderes sein. Aber nicht bei Neu aus der Schachtel und defekt.
Aber zum Glück sind die meisten Händler ja kulant.