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Winterreifenpflicht Zweirad?

Fahrwerk, Tuning, Reifen, Tips&Tricks,...

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  • herrbrenner Offline
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Beitrag von herrbrenner »

Weichflöten, Jammerlappen und Mimis :D :D
Ausser bei Glatteis geht einiges und das nicht nur mit 'ner Mofa.

Es gibt auch Fahrer die keine deutlich 4 stellige Summe ausgeben brauchen um Mopped im Winter zufahren. Deprifeiern sind lustig aber nicht notwendig. Feiern ist immer geil.

Ok ok, ich bin beim Elefantentreffen der Einzige mit einen Sportler. :shock:
Aber Spass machts.

Ach ja, ich bin fast 50. :roll:
Ich kann es nun mal nicht ab wenn einer vor mir fährt.
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  • CarstenR6 Offline
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Beitrag von CarstenR6 »

habe hier noch en paar infos, falls es interessiert: :wink:

Nachdem die Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und damit die neue Winterreifenpflicht am 4. Dezember 2010 in Kraft getreten ist, scheint die Lage für Motorradfahrer unklarer den je.


Machen sich die Fahrer von Motorrädern ohne wintertaugliche Ausrüstung bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte strafbar?


Versuchen wir mal die aktuelle Rechtslage und die verschiedenen Meinungen dazu zu rekonstruieren – auch wenn es ein Problem sein dürfte, das nur die wenigen ganz harten Winterfahrer unter uns tatsächlich berührt.



1. Die Änderung der STVO und der neue Passus bezieht sich in ihrer Begründung eindeutig auf die EU-Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen.



In den Begriffsbestimmungen, Artikel 1 dieser geltenden Richtlinie sind die betroffenen Fahrzeuge als “Fahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie (…) alle zur Teilnahme am Strassenverkehr bestimmten Kraftfahrzeuge mit oder ohne Aufbau, mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h , sowie ihre Anhänger” definiert.



2. Auf diese Begriffsbestimmung – “vier Räder” – beziehen sich die Kritiker der STVO-Änderung wie z.B. Der Bundesverband der Motorradfahrer e.V.



3. Der BVDM urteilt: “Damit erfasst der (neue) § 2 Abs. 3a StVO nicht motorisierte Zweiräder.” Klares Urteil des Vereins also: Man darf – formal gesehen – fahren, mit was und wie man will.



4. Gleichwohl gibt es auch Argumente dafür, dass die STVO-Änderung auch für Motorräder gilt. Die deutsche Änderungs-Formulierung bedient sich lediglich der europäischen Definition, die mit den Worten “Fahrzeuge” beginnt.



Die ADAC-Juristen etwa schreiben ausgehend von dieser semantischen Feinheit zwischen Fahrzeugen und Kraftfahrzeugen: “Motorräder sind auch Kraftfahrzeuge im Sinne der Vorschrift und müssen daher bei Eis und Schnee auch entsprechend ausgerüstet sein.”



Ohnehin hat der ADAC eine klare Position. Für den ADAC ändert sich durch die Bezugnahme auf die Europäische Begriffsbestimmung nichts an der Maßgabe des Gesetzgebers, dass Kraftfahrzeuge auf verschneiten oder vereisten Straßen nur mit M+S-Reifen fahren dürfen, deren Laufflächenprofil und Struktur so konzipiert sind, dass sie auf Matsch und Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als Sommerreifen.


Klares Urteil des ADAC also: Man darf – formal gesehen – Motorrad nur mit Winterreifen fahren.


5. In der Praxis verkompliziert – oder abgekürzt, je nach Blickwinkel – wird die Debatte allerdings durch den Umstand, dass in der Praxis keine tauglichen Reifen für schwere Motorräder angeboten werden. Im Klartext: 120/60er Vorderreifen oder 170, 180, 190er Hinterrradreifen sind nicht im Angebot.



6. Damit ist für die ADAC-Juristen der Fall klar: Während die Benutzung von Geländemotorrädern und Rollern mit M+S-Reifen zulässig ist, sind Fahrten mit schweren (Straßen-)Motorrädern bei verschneiten und vereisten Straßen mangels verfügbarer Bereifung unzulässig.



7. Den Mangel an der nötigen Bereifung diagnostiziert der BVDM ebenso, kommt allerdings zu einer andern semantischen Wertung: “Wir müssen deshalb feststellen, dass eine Umsetzung der Winterreifenpflicht, wie in den Veröffentlichungen beschrieben, einem Fahrverbot für Motorräder bei den dort beschriebenen Witterungsbedingungen gleichkommt.”

8. Also Fahrverbot – bis kein Matsch mehr auf den Straßen liegt. Was das nun in der Praxis heißt – wie etwa für das vom BVDM im Januar veranstaltete Elefantentreffen – dazu gibt es auch beim BVDM im Moment keine klare Aussage.



9. Doch sicher ist soviel: Wer zur Zeit mit einer Ninja oder Fireblade oder jeglichem Großmoped ohne Stollen oder M&s-Reifen unterwegs ist, tut sich keinen Gefallen. Mit Betonung auf Fallen.


Und teuer wird es zusätzlich: Wer “ohne Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen, die typischerweise eine M+S-Kennzeichnung und/oder eine entsprechende Kennzeichnung mit dem Bergpiktogramm/Schneeflocke tragen”, erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und 1 Punkt im Verkehrszentralregister rechnen. Bei einer Behinderung des Verkehrs infolge falscher Bereifung bei winterlichen Wetterverhältnissen erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro und 1 Punkt.



Warten wir also auf den Frühling – der hoffentlich schon im Februar anfängt
:wink: :lol:
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  • Günni Offline
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Beitrag von Günni »

Interessant das Alles, aber was sagt Ihr dazu: 2Radfahrer fährt vor einem Pkw her, stürzt und wird unweigerlich überrollt, weil der Pkw just am Überholen war-mit 2meter Seitenabstand. Die beiden rechten Räder des Pkw rollten übers Becken,-liegend gelähmt für immer. Sov iel zu 2Rädern auf der Strasse im Schnee.
Mit ner Crossy im Feld ist ok, aber............................
"People eating is wrong"
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