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Gewährleistung bei Motorsportartikeln/Fahrzeugen

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Beitrag von Martin »

Beim Cup wurde es zumindest früher so gehandhabt, dass das jeweils defekte Teil besichtigt und dann ggf. auf dem kleinen Dienstweg ausgetauscht wurde.
Ansonsten kann man sich ja schon vor der Cup-Saison den richtigen Händler aussuchen. ;-) Sprich, einer, der nur Chopper und Tourer verkauft wird bei eventuellen Defekten, die theoretisch als "Garantiefall" auftreten können schwierig weiterhelfen können...
Rechtssicherheit geht dabei sicher nur über das Gericht. Und den Weg scheuen viele sicherlich erst mal...
ACHTUNG! Bis auf Widerruf leider keine Annahme von Reifenwärmerreparaturen mehr.
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Beitrag von Maikel »

Martin hat geschrieben:...Ansonsten kann man sich ja schon vor der Cup-Saison den richtigen Händler aussuchen. ;-) Sprich, einer, der nur Chopper und Tourer verkauft wird bei eventuellen Defekten, die theoretisch als "Garantiefall" auftreten können schwierig weiterhelfen können...
Rechtssicherheit geht dabei sicher nur über das Gericht. Und den Weg scheuen viele sicherlich erst mal...
Das würde ich nicht nur beim Cup so machen, sondern auch wenn ich "nur" zum Spaß auf der Rennstrecke unterwegs bin, denn: "prüfe wer sich bindet" und gebunden ist man mit Kauf.

In Sachen Garantie ist vieles eine Sache des Händlers
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Beitrag von Martin »

Da hast du natürlich vollkommen Recht.
ACHTUNG! Bis auf Widerruf leider keine Annahme von Reifenwärmerreparaturen mehr.
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Beitrag von ca »

Ihr bringt hier schon wieder Garantie und Gewährleistung durcheinander, failed! :wink:

Hab jetzt noch ein paar Seiten mit solchen Ausschlüssen gecheckt, mit Kawasaki und nem Anwalt telefoniert.

Wenn ein Kunde es drauf anlegt hat man als Händler innerhalb von den ersten sechs Monaten keine Chance! Sofern man die Schuld nicht nachweisen kann, keiner dieser Ausschlüsse würde vor einem Gericht bestand haben... definitives gegenteiliges würde mich sehr erfreuen.

Sonst zieh ich auf die Cayman Inseln...
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Beitrag von Martin »

ca hat geschrieben:Ihr bringt hier schon wieder Garantie und Gewährleistung durcheinander, failed! :wink:
Ach, in diesem Falle einfach scheißegal. ;-)
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Beitrag von as »

ca hat geschrieben:Ihr bringt hier schon wieder Garantie und Gewährleistung durcheinander, failed! :wink:
...sagte der Mann, der vorher die Frage stellte, ob das Gesetz für den Motorsportsektor denn wohl auch gelte...

Hey, es sind halt nicht alles Juristen - Du ja auch nicht ;-)
ca hat geschrieben:Wenn ein Kunde es drauf anlegt hat man als Händler innerhalb von den ersten sechs Monaten keine Chance! Sofern man die Schuld nicht nachweisen kann, keiner dieser Ausschlüsse würde vor einem Gericht bestand haben... definitives gegenteiliges würde mich sehr erfreuen.
Auch wenn Dir das gerade nicht gefällt (und mir, als ich vor ein paar Jahren noch meinen Shop betrieben habe auch nicht): Das ist auch richtig so, steht halt im Gesetz.
ca hat geschrieben: Sonst zieh ich auf die Cayman Inseln...
Du erwartest nicht ernsthaft, dass sich nun irgendjemand noch Mühe gibt, Dir eine günstigere Antwort zu geben, oder? :wink:
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Beitrag von DD-66 »

ca hat geschrieben:Ihr bringt hier schon wieder Garantie und Gewährleistung durcheinander, failed! :wink:

Hab jetzt noch ein paar Seiten mit solchen Ausschlüssen gecheckt, mit Kawasaki und nem Anwalt telefoniert.

Wenn ein Kunde es drauf anlegt hat man als Händler innerhalb von den ersten sechs Monaten keine Chance! Sofern man die Schuld nicht nachweisen kann, keiner dieser Ausschlüsse würde vor einem Gericht bestand haben
... definitives gegenteiliges würde mich sehr erfreuen.

Sonst zieh ich auf die Cayman Inseln...
Genau so ist es! Allerdings spricht man im Zivilrecht von Verschulden und nicht von Schuld.

Um das nochmal deutlich zu machen:
Ein Kaufmann kann gegenüber einem Verbraucher stets nur die Gewährleistung auf ein Jahr (mit dessen Einverständnis) verkürzen. Ein genereller Gewährleistungsausschluss verstößt gegen das Gesetz.
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Beitrag von Bastian »

DD-66 hat geschrieben:
ca hat geschrieben:Ihr bringt hier schon wieder Garantie und Gewährleistung durcheinander, failed! :wink:

Hab jetzt noch ein paar Seiten mit solchen Ausschlüssen gecheckt, mit Kawasaki und nem Anwalt telefoniert.

Wenn ein Kunde es drauf anlegt hat man als Händler innerhalb von den ersten sechs Monaten keine Chance! Sofern man die Schuld nicht nachweisen kann, keiner dieser Ausschlüsse würde vor einem Gericht bestand haben
... definitives gegenteiliges würde mich sehr erfreuen.

Sonst zieh ich auf die Cayman Inseln...
Genau so ist es! Allerdings spricht man im Zivilrecht von Verschulden und nicht von Schuld.

Um das nochmal deutlich zu machen:
Ein Kaufmann kann gegenüber einem Verbraucher stets nur die Gewährleistung auf ein Jahr (mit dessen Einverständnis) verkürzen. Ein genereller Gewährleistungsausschluss verstößt gegen das Gesetz.
Gibt`s darüber ein Gerichtsurteil ?
In dem es im speziellen um Rennsportartikel geht.
Glaube nicht das namhafte Hersteller wie z.B Kawa, Suzi, Bosch und Co welche eine Armada an Rechtsberatern haben ihre ABG`s so gestallten dass sie von einem popeligen AG-Richter in der Luft verrissen werden können.
All diese Hersteller haben einen Gewährleistungsausschluss für Motorsportartikel in ihren AGB`s :wink:
Gruß Bastian


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Beitrag von DD-66 »

Mag ja sein, dass die das haben aber unwirksam ist das trotzdem. Außerdem hat der "popelige" Richter am Amtsgericht meistens ein besseres juristisches Wissen als der ganze Tross der Hausjuristen zusammen. :wink:

Ich kann mir allerdings vorstellen, dass die besagten Firmen das sogar selbst wissen, es aber trotzdem in ihren AGB's belassen. Solange der Kunde daran glaubt, dass er keine Gewährleistung hat, beruft er sich auch nicht darauf. Unternehmensjuristen sind nämlich dafür da, das Geschäft anzukurbeln und nicht um stets 100% korrekt zu sein.
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Beitrag von Lutze »

Bastian hat geschrieben:All diese Hersteller haben einen Gewährleistungsausschluss für Motorsportartikel in ihren AGB`s :wink:
haben sie? Wenn sie nur an Gewerbetreibende verkaufen ist das ja auch kein Problem. Verkaufen sie an den Endverbraucher dürfte das ein Problem sein.
Ich denke man kann die Gewährleistung nicht ausschließen. Dies bedeutet ja auch nur das der Artikel zum Kaufzeitpunkt frei von Mängeln war. Treten die genannten Mängel in den ersten 6 Monate nach Kauf auf muss der Verkäufer eben beweisen das der Mangel bei Kauf noch nicht bestand und nix Gewährleistung. Da dies denkbar schwierig ist wird in den ersten 6 Monaten kaum ein Verkäufer Chancen vor Gericht haben Recht zu bekommen.
Für mich ist klar das ich natürlich nicht für einen Schaltautomaten oder Reifenwärmer die ja explizid für den Gebrauch auf der Rennstrecke gedacht sind, die Gewährleistung ausschließen kann.
Das wäre ja als würde ich ein großes Schild dran kleben Achtung nicht kaufen hält nur 3 Monate und Geld gibt es nicht zurück. Steht man hinter seinem Produkt schliesst man auch keine Gewährleistung aus.
Anders siehts aus wenn zum Beispiel Bremsscheiben verbiegen auf der RS erst Recht wenn sie dazu noch mit Racingbelägen gefahren werden. Da könnte man streiten ob sie dies können müssen. Nur geht der Kunde ja nicht zum Verkäufer und ist so ehrlich und sagt du ich hab die Scheiben mit CRQ zum glühen gebracht und jetzt sind sie krumm.
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