Ansonsten kann man sich ja schon vor der Cup-Saison den richtigen Händler aussuchen.

Rechtssicherheit geht dabei sicher nur über das Gericht. Und den Weg scheuen viele sicherlich erst mal...
Das würde ich nicht nur beim Cup so machen, sondern auch wenn ich "nur" zum Spaß auf der Rennstrecke unterwegs bin, denn: "prüfe wer sich bindet" und gebunden ist man mit Kauf.Martin hat geschrieben:...Ansonsten kann man sich ja schon vor der Cup-Saison den richtigen Händler aussuchen.Sprich, einer, der nur Chopper und Tourer verkauft wird bei eventuellen Defekten, die theoretisch als "Garantiefall" auftreten können schwierig weiterhelfen können...
Rechtssicherheit geht dabei sicher nur über das Gericht. Und den Weg scheuen viele sicherlich erst mal...
Ach, in diesem Falle einfach scheißegal.ca hat geschrieben:Ihr bringt hier schon wieder Garantie und Gewährleistung durcheinander, failed!![]()
...sagte der Mann, der vorher die Frage stellte, ob das Gesetz für den Motorsportsektor denn wohl auch gelte...ca hat geschrieben:Ihr bringt hier schon wieder Garantie und Gewährleistung durcheinander, failed!![]()
Auch wenn Dir das gerade nicht gefällt (und mir, als ich vor ein paar Jahren noch meinen Shop betrieben habe auch nicht): Das ist auch richtig so, steht halt im Gesetz.ca hat geschrieben:Wenn ein Kunde es drauf anlegt hat man als Händler innerhalb von den ersten sechs Monaten keine Chance! Sofern man die Schuld nicht nachweisen kann, keiner dieser Ausschlüsse würde vor einem Gericht bestand haben... definitives gegenteiliges würde mich sehr erfreuen.
Du erwartest nicht ernsthaft, dass sich nun irgendjemand noch Mühe gibt, Dir eine günstigere Antwort zu geben, oder?ca hat geschrieben: Sonst zieh ich auf die Cayman Inseln...
Genau so ist es! Allerdings spricht man im Zivilrecht von Verschulden und nicht von Schuld.ca hat geschrieben:Ihr bringt hier schon wieder Garantie und Gewährleistung durcheinander, failed!![]()
Hab jetzt noch ein paar Seiten mit solchen Ausschlüssen gecheckt, mit Kawasaki und nem Anwalt telefoniert.
Wenn ein Kunde es drauf anlegt hat man als Händler innerhalb von den ersten sechs Monaten keine Chance! Sofern man die Schuld nicht nachweisen kann, keiner dieser Ausschlüsse würde vor einem Gericht bestand haben... definitives gegenteiliges würde mich sehr erfreuen.
Sonst zieh ich auf die Cayman Inseln...
Gibt`s darüber ein Gerichtsurteil ?DD-66 hat geschrieben:Genau so ist es! Allerdings spricht man im Zivilrecht von Verschulden und nicht von Schuld.ca hat geschrieben:Ihr bringt hier schon wieder Garantie und Gewährleistung durcheinander, failed!![]()
Hab jetzt noch ein paar Seiten mit solchen Ausschlüssen gecheckt, mit Kawasaki und nem Anwalt telefoniert.
Wenn ein Kunde es drauf anlegt hat man als Händler innerhalb von den ersten sechs Monaten keine Chance! Sofern man die Schuld nicht nachweisen kann, keiner dieser Ausschlüsse würde vor einem Gericht bestand haben... definitives gegenteiliges würde mich sehr erfreuen.
Sonst zieh ich auf die Cayman Inseln...
Um das nochmal deutlich zu machen:
Ein Kaufmann kann gegenüber einem Verbraucher stets nur die Gewährleistung auf ein Jahr (mit dessen Einverständnis) verkürzen. Ein genereller Gewährleistungsausschluss verstößt gegen das Gesetz.
haben sie? Wenn sie nur an Gewerbetreibende verkaufen ist das ja auch kein Problem. Verkaufen sie an den Endverbraucher dürfte das ein Problem sein.Bastian hat geschrieben:All diese Hersteller haben einen Gewährleistungsausschluss für Motorsportartikel in ihren AGB`s