Da steht aber auch sowas....tk-sgh hat geschrieben:Liebe Prinzessin,Gibt es für Deine Aussagen einen Nachweis oder eine Quelle?
Der begriff AKB sollte für Dich geläufig sein.
In den AKB 2008 ist unter Punkt A.1.5 die Haftpflichtseite geklärt!
Zitat:
A.1.5 Was ist nicht versichert?
Vorsatz
A.1.5.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen.
Genehmigte Rennen
A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten
kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit
ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.
Hinweis: Die Teilnahme an behördlich nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverletzung
nach D.2.2 dar.
Zitat Ende.
Zum Nachlesen für alle: http://www.gdv.de/Downloads/Bedingungen ... z_2010.pdf
"Unverbindliche Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. – GDV
Wilhelmstr. 43 / 43 G, 10117 Berlin in der Fassung der Bekanntgabe vom 17.03.2010.
Die Verwendung ist rein fakultativ. Sie haben die Möglichkeit, abweichende Klauseln zu verwenden."
