Ich habe vor ein paar Tagen eine Anfrage an das DSK gestellt, die mir (noch) nicht beantwortet wurde - also gerade angerufen.
Frage war, ob Fahrzeuge für das Freie Fahren zugelassen sein müssen (& damit der Straßenverkehrsordnung genüge tun) oder würde es ausreichen, wenn diese haftpflichtversichert sind, um etwaige Schäden abzudecken.
Mal davon abgesehen, ob ich meine Rennmille für diesen Zweck überhaupt haftpflichtversichern kann (d.h. kein irgendwie gearteter Ausschluss bei diesen Prüf- & Einstellfahrten, die nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten dienen...) - konnte mir die nette Dame am Telefon leider keine ganz klare Antwort geben.
Das auf der Nürburgring-Nordschleife nach StVO - Bedingungen gefahren wird und das Fahrzeug dafür zugelassen sein soll, könnte mir eventl.noch einleuchten. Aber wie st es mit den anderen Strecken, NbR GradPrix, NNR, Osche, oder Sachsenring auf denen das DSK auch fährt?
Ich war mit meiner straßenzugelassenen Mille ´09 auf der Nordschleife mit DSK, da hatte ich nat. das Problem nicht. Glaube mich zu erinnern, dass aber einige mit Rennmoped da waren (ohne StVO Geraffel & Kennzeichen), kopfkratz
