Ich werde ihn mal kontaktieren und sehen, was er sagt.Jens hat geschrieben: wollte da wer für keines geld einen neuwagen ?
quote]
Nein, wollte er nicht. Allerdings verbraucht der Wagen nicht nur Öl. Das ein T3 diesen Alters das tun kann, weiß ich. Auch 1l auf 1000km hätte ich gewußt. Der Motor tropft jedoch...
Lonzo hat geschrieben:Gewährleistung - grob gesagt, eine Zusage auf den IST-Zustand, wurde vom Verkäufer ausgeschlossen. Ob der Ausschluss rechtswirksam ist, müsste man erst noch sehen. Die Formulierung "keine Garantie wegen dem neuen EU-Recht" wäre auf jeden Fall ein unwirksamer Ausschluss. Ist der Ausschluss also unwirksam, erübrigt sich jeder weitere Gedanke.
Du kannst Wandlung oder Minderung, ggf bis Null, verlangen und durchsetzen.
Wurde die Gewährleistung wirksam (!) ausgeschlossen, bleiben aber die zugesicherten Eingeschaften, hier: "Motor verliert kein Öl". Ist die Eigenschaft nicht vorhanden, liegt ein Mangel vor für den der Verkäufer haftet (Wandlung, Nachbesserung, Minderung oder wie auch immer).
ALLERDINGS: Die Formulierung "Motor verliert kein Öl" meint natürlich "ist dicht und tropft nicht". Wenn du ÖLVERBRAUCH feststellst, ist das was ganz anderes.
Ich lese: Der Motor hat auf der Heimreise Öl verbraucht, ist aber immer noch dicht und tropft nicht.
Der Verkäufer hat - insoweit - keine falschen Angaben gemacht.
Der hohe Ölverbrauch wäre möglicherweise aber anzugeben gewesen, besonders wenn es sich um Werte von deutlich mehr als 1 Liter / 1000km handelt. Hat der Verkäufer davon gewusst und es also verschwiegen, könnte eine arglistige Täuschung vorliegen. Folgen: Minderung, Wandlung, Schadenersatz (!), strafrechtliche Folgen.
Klarheit wird es also nicht so schnell "mal eben" geben, du wirst einen Anwalt brauchen
Rechtliche Frage zu ebay
Hier könnt Ihr posten was nicht mit dem Thema Racing zusammenhängt
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- DOM99 Offline
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die Anzahl allein vieleicht nicht aber verkauft jemand 3 Pkw in kurzer Zeit bei ebay werden sich einige dafür interessieren die für die Eintreibung von steuern zuständig sind. Gerade bei Pkw die einem nicht mindestens 1 Jahr gehört haben vieleicht noch nicht mal auf einen selbst angemeldet waren werden Steuern fällig.as hat geschrieben:die Anzahl der Verkäufe sagt aber sicher nichts darüber aus, ob wir es mit einem Gewerbetreibenden zu tun haben oder nicht.
Kaufst du dir heute einen Golf für 1000 € und verkaufst ihn in 14 Tagen wieder für 1500 € dann werden da "Spekulationssteuern fällig.
Dom allein deine Beschreibung des Ölverlustes ist immer noch nicht deutlich.
Heisst das jetzt da läuft Öl am Peilstab raus (Ölverlust) oder war der Ölstand bei Abfahrt auf max. bei Ankunft auf min,(Ölverbrauch).T3, 25 Jahre alt, am Samstag abgeholt und bereits auf dem Heimweg Ölverlust am Peilstab.
deine jetzige Aussage: In der Anzeige stand: "Motor ist trocken" weicht auch schon wieder von deinem ersten Text : "In der Artikelbeschreibung stand ausdrücklich, daß der Motor kein Öl verliert" ab.
Für mich sieht das bisher so aus als hätte der Verkäufer keinen Fehler gemacht. Wie Jens schon schreibt was erwartest du von einem 25 Jahre altem Auto?
Das da in gewissem Maße Öl verbraucht wird ist doch normal, das es bei einem alten T3 etwas mehr ist ebenso.
- Lutze Offline
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handelt es sich um den hier? oder poste ma den richtigen
edit: war der falsche
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Zuletzt geändert von coke am Montag 5. September 2011, 14:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Moin,Jens hat geschrieben:Lonzo,
1l auf 1000km ist üblich und steht selbst bei vw so in den büchern. wenn er selbst 2l verbrennt wäre es ok, wenn er blau qualmt und hinter einem müssen sie licht einschalten dann vielleicht.
recht hast du, deshalb hab ich ja auch geschrieben "Deutlich mehr als 1 Liter". Besonders, da es sich ja um eine echt alte Schleuder handelt

Technisch ist natürlich mittlerweile "Ölverbrauch nicht messbar" möglich, allerdings wird kein Fahrzeug-Hersteller jemals "Ölverbrauch Null" propagieren - die Folge wären Tausende von Querulanten-Garantie-Fälle.
Wie immer bei alten Farzeugen kommt es hier stark auf den Einzelfall an.
@DOM99
Wäre schön, später mal von der Sache zu hören, wenn sie durch ist.
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.. und zum Thema "gewerbliches Handeln", da kann schon die Gewinnerzielungsabsicht reichen: Ich kaufe ein Auto um es mit 500EUR Gewinn wieder zu verkaufen. Allerdings ist die Absicht bei nur einem (!) Autoverkauf schwer bis nicht nachweisbar. Wenn sich das häuft, siehts schon wieder anders aus.
Interessant wird es sogar, wenn ich massiv Teile aus meinem privaten Haushalt verkaufe. Da war neulich ein Paar, die sammelten Porzellan und Füller und so was und haben das irgendwann Stück für Stück ver-ebay-t. Dabei erreichten sie Umsätze von mehr als 17500EUR (Grenzwert) pro Jahr und wurden umsatzsteuerpflichtig. D.h., von jedem eingenommenen Euro gehen 15.97ct ans Finanzamt. Das ist zwar nicht gewerblich, kann aber trotzdem nach hinten losgehen... Nach drei Jahren waren da rund 10000EUR Umsatzsteuerschulden aufgelaufen, die sofort fällig wurden. Und Zinsen kamen noch obendrauf.
Interessant wird es sogar, wenn ich massiv Teile aus meinem privaten Haushalt verkaufe. Da war neulich ein Paar, die sammelten Porzellan und Füller und so was und haben das irgendwann Stück für Stück ver-ebay-t. Dabei erreichten sie Umsätze von mehr als 17500EUR (Grenzwert) pro Jahr und wurden umsatzsteuerpflichtig. D.h., von jedem eingenommenen Euro gehen 15.97ct ans Finanzamt. Das ist zwar nicht gewerblich, kann aber trotzdem nach hinten losgehen... Nach drei Jahren waren da rund 10000EUR Umsatzsteuerschulden aufgelaufen, die sofort fällig wurden. Und Zinsen kamen noch obendrauf.
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Jo, das ist ja schliesslich Inbegriff der gewerbsmäßigen Tätigkeit...lonzo hat geschrieben:.. und zum Thema "gewerbliches Handeln", da kann schon die Gewinnerzielungsabsicht reichen:
Ja.. mach dich ruhig lustig über mein Geschreibsel...as hat geschrieben:Jo, das ist ja schliesslich Inbegriff der gewerbsmäßigen Tätigkeit...lonzo hat geschrieben:.. und zum Thema "gewerbliches Handeln", da kann schon die Gewinnerzielungsabsicht reichen:

Aber wenn eine Frau an ihren gewerbetreibenden Ehemann eine Halle vermietet, beim Bau der Halle Vorsteuer gezogen hat, die Miete mit Umsatzsteuer vereinbart ist, handelt sie nicht! gewerblich, obwohl sie Unternehmerin ist und Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.
Zum gewerblichen Handeln gehört u.a. auch noch die Teilnahme am Markt, passend zu unseren Thema hier: z.B. laufend Angebote bei ebay.
(YES call me Klugscheisser

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