Frankreich 2013!
Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.
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- DaniellRC Offline
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Re: Frankreich 2013!
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Und Neujahr Cartagena?
- Nick Offline
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Re: Frankreich 2013!
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Du meinst Dez 2013?DaniellRC hat geschrieben:Und Neujahr Cartagena?

Ist aber noch ein wenig hin...
Also vor hab ich noch nichts

Wegen mir können wir das gerne fix machen.
- Pitter1946 Offline
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Re: Frankreich 2013!
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Noch mal zurück zur Frage des Thread-Erstellers.
Wie war das mit der Warnweste
Vllt bin ich nicht aktuell auf dem laufenden, mir war bekannt,
dass man was reflektierendes tragen musste, z.B. Armbinde (nein keine Blindenkennzeichnung) oder Weste oder aufgenähte Reflektoren auf der Kombi.
Wobei ich bei dem ganzen von Froschschenkelessern ausgedachen Mist nicht verstehe, dass die MOTARDS in F sich so etwas ohne die sonst üblichen Proteste
gefallen lassen 
Wie war das mit der Warnweste

dass man was reflektierendes tragen musste, z.B. Armbinde (nein keine Blindenkennzeichnung) oder Weste oder aufgenähte Reflektoren auf der Kombi.
Wobei ich bei dem ganzen von Froschschenkelessern ausgedachen Mist nicht verstehe, dass die MOTARDS in F sich so etwas ohne die sonst üblichen Proteste


Man ist dabei gewesen, jetzt mit meinem Junior nur noch dabei
(ab und zu doch noch)
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- schinnerhannes Offline
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Re: Frankreich 2013!
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Pitter1946 hat geschrieben:Noch mal zurück zur Frage des Thread-Erstellers.
Wie war das mit der WarnwesteVllt bin ich nicht aktuell auf dem laufenden, mir war bekannt,
dass man was reflektierendes tragen musste, z.B. Armbinde (nein keine Blindenkennzeichnung) oder Weste oder aufgenähte Reflektoren auf der Kombi.
Wobei ich bei dem ganzen von Froschschenkelessern ausgedachen Mist nicht verstehe, dass die MOTARDS in F sich so etwas ohne die sonst üblichen Protestegefallen lassen
lt ADAC gilt für 2 - oder 3 - rädrige Fzge sowie für Quads KEINE Pflicht reflektierende Westen zu tragen. Wer Fahrräder bei schlechter Sicht außerhalb geschlossener Ortschaften bewegt der MUSS eine reflektierende Weste tragen.
Geldbuße 22,- Euro bei Nichtbeachtung.
Zum Alcoteströhrchen: Pflicht ist es EIN Röhrchen mitzuführen.
Wer Alkohol zu sich nimmt muß vor Fahrtantritt das Röhrchen benutzen um zu testen ob er noch fahrtüchtig ist.
Wenn ja - dann muß das nächste Röhrchen ebenfalls greifbar sein - falls wieder Alkohol getrunken wird.
D.h. - ich als Anti-alk benötige nur EIN Röhrchen

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- Pitter1946 Offline
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Re: Frankreich 2013!
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Danke
Jetzt habe ich auch was entsprechendes, ganz frisch
, gefunden:
– Frankreich – 09.01.2013 06:43
Motorradfahrer müssen nun doch nicht reflektieren
Überraschung für Motorradfahrer in Frankreich: Die ursprünglich geplante Verpflichtung für Biker, ab 1. Januar 2013 reflektierende Warnkleidung zu tragen, wurde zurückgenommen. Die neue Verordnung hatte vorgesehen, dass ab einem Hubraum von mehr als 125 ccm oder bei Fahrzeugen der Klasse L5e (Motordreiräder) mindestens 150 cm2 auf der Kleidung aus reflektierendem Material bestehen müssen. Zuwiderhandlungen gegen die Tragepflicht sollten mit einer Geldbuße in Höhe von 68 Euro geahndet werden
Quelle: ADAC "Top-News Reise und Verkehr"

Jetzt habe ich auch was entsprechendes, ganz frisch

– Frankreich – 09.01.2013 06:43
Motorradfahrer müssen nun doch nicht reflektieren
Überraschung für Motorradfahrer in Frankreich: Die ursprünglich geplante Verpflichtung für Biker, ab 1. Januar 2013 reflektierende Warnkleidung zu tragen, wurde zurückgenommen. Die neue Verordnung hatte vorgesehen, dass ab einem Hubraum von mehr als 125 ccm oder bei Fahrzeugen der Klasse L5e (Motordreiräder) mindestens 150 cm2 auf der Kleidung aus reflektierendem Material bestehen müssen. Zuwiderhandlungen gegen die Tragepflicht sollten mit einer Geldbuße in Höhe von 68 Euro geahndet werden
Quelle: ADAC "Top-News Reise und Verkehr"
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Re: Frankreich 2013!
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Die spinnen, die Gallier.
Das Bußgeld für nicht mitgeführte Röhrchen beträgt 10 Euro, Kosten für so ein Röhrchen sind circa 5 Euro.
Kosten-Nutzen Risiko kann sich also jeder ausrechnen
Das Bußgeld für nicht mitgeführte Röhrchen beträgt 10 Euro, Kosten für so ein Röhrchen sind circa 5 Euro.
Kosten-Nutzen Risiko kann sich also jeder ausrechnen
- schinnerhannes Offline
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Re: Frankreich 2013!
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Johnny hat geschrieben:Die spinnen, die Gallier.
Das Bußgeld für nicht mitgeführte Röhrchen beträgt 10 Euro, Kosten für so ein Röhrchen sind circa 5 Euro.
Kosten-Nutzen Risiko kann sich also jeder ausrechnen
ADAC 2,49 Euro
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- ralf-rm4 Offline
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Re: Frankreich 2013!
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Bin ich falsch informiert?
Handelt es sich nicht um das Mundstück welches auf den Alkoholtester der Polizei passt welches man mitführen muß? Kosten ca. 1,00.-€?

Handelt es sich nicht um das Mundstück welches auf den Alkoholtester der Polizei passt welches man mitführen muß? Kosten ca. 1,00.-€?
gruß
ralf-rm4 #221
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- schinnerhannes Offline
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Re: Frankreich 2013!
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ralf-rm4 hat geschrieben:Bin ich falsch informiert?![]()
Handelt es sich nicht um das Mundstück welches auf den Alkoholtester der Polizei passt welches man mitführen muß? Kosten ca. 1,00.-€?
aahh neee - das issen richtiges, selbstständiges Alko-teströhrchen. Nicht nur'n Mundstück oder ähnliches u. kostet beim ADAC 2,49 Euro.
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- troodon Offline
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Re: Frankreich 2013!
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Wie Harry kein Alk mehr 
