Das hat mir der Grenzer aber mal was ganz anderes erzählt. Es zählen für jedes Fahrzeug ( Größe egal ) 20 Liter Punkt fertig.tonio hat geschrieben:Hier geht es um Treibstoff für Sport und Freizeit und da sind nach Gefahrgutrecht, genauer ADR 240 l gesamt in Behältnissen a 60 l erlaubt (Gefahrgutrecht gilt in allen vorgenannten Ländern). Leider ist damit keine Zollregelung getroffen, die Vorgaben sind einzuhalten, wer aber nicht an der Grenze kontrolliert wird kann die diese ADR-Stelle zitieren:
1.1.3.1 RSEB Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung
Die Vorschriften des ADR/RID gelten nicht für:
Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Wenn diese Güter entzündbare flüssige Stoffe sind, die in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder für Privatpersonen befüllt werden, darf die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter [und 240 Liter je Beförderungseinheit] nicht überschreiten. Gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt;
Laut ADAC:
http://www.adac.de/infotestrat/tanken-k ... ekanister/
Eine Notration Benzin oder Diesel im Kanister darf im Auto mitgenommen werden. Sie kann zum Beispiel bei langen Urlaubsfahrten nützlich sein, denn das Tankstellennetz ist nicht überall gleich dicht.
Reservesprit: Die zulässige Menge
Dem TÜV Nord zufolge ist eine Reserve von bis zu 20 Litern Benzin oder Diesel zulässig, üblich seien 5 bis 10 Liter.
Welche Behälter für Reservebenzin erlaubt sind
Pro Auto darf nur ein einzelner Spezialbehälter aus Plastik oder Metall mitgeführt werden. Der Kanister sollte nicht älter als fünf Jahre sein und muss der DIN-Norm 7274 oder 16904 entsprechen. Das Herstellungsdatum sei in der Regel aufgedruckt oder eingeprägt. Der Reservebehälter sollte kippsicher im Kofferraum verstaut werden.
Wo Reservekanister verboten sind
Vor Fahrten ins Ausland sind jedoch die unterschiedlichen Zollvorschriften zu beachten. In manchen EU-Ländern wie Italien, Luxemburg, Polen oder Ungarn ist das Mitführen gefüllter Reservekanister verboten. Auch in Skandinavien gilt aus Sicherheitsgründen diese Regel.
Und noch dieses:
Reservekanister: Verschiedene Bestimmungen in Europa
München (rpo). Die Kraftstoffpreise haben nahezu überall in Europa bislang nicht gekannte Höhen erreicht. Die mitunter großen Preisunterschieden in den einzelnen Reiseländern sind jedoch geblieben. Die Folge: Überall dort, wo Sprit besonders preiswert ist, werden fleißig die Reservekanister gefüllt. Doch dabei sollte man die Vorschriften genau kennen.
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Dank der EU-Osterweiterung sind die Zollvorschriften für die Mitnahme von Reservespritkanistern in einigen ost- und südosteuropäischen Ländern zwar weggefallen, das Mitführen von Sprit in Behältern ist vielerorts jedoch weiterhin nur in bestimmten Mengen erlaubt oder sogar ganz verboten. Hier die Länderbestimmungen im Einzelnen:
Nicht mitgeführt werden darf Reservesprit in den EU-Ländern Griechenland, Luxemburg und Ungarn sowie in Bulgarien, Kroatien und Rumänien.
Beim Übersetzen per Fähre nach Dänemark, Norwegen, Schweden und Finnland kann die Mitnahme von Reservekraftstoff in Kanistern verboten sein (Auskunft erteilt die jeweilige Reederei). Grundsätzlich tabu ist Reservesprit auf Fährschiffen nach Großbritannien, Irland, Island sowie nach Zypern.
25 Liter im Kanister erlauben die Schweiz, Liechtenstein und die Türkei (nicht auf dem Fährweg).
Die Mitnahme von 20 Liter gestatten Mazedonien.
Fünf Liter sind in Serbien-Montenegro gestattet.
Autofahrer, die durch die Schweiz nach Italien oder Frankreich wollen beziehungsweise aus der Schweiz nach Österreich oder Deutschland zurückkehren, müssen Reservemengen über zehn Litern verzollen. Dies gilt generell bei allen Autoreisen von einem Nicht-EU-Land in ein EU-Land.
In Deutschland darf man aus Sicherheitsgründen nicht mehr als 20 Liter in Behältern im Pkw mitführen. Daran sollten vor allem Autoreisende denken, die den meist viel billigeren Kraftstoff aus den neuen EU-Ländern mit nach Hause bringen möchten. Laut ADAC sollte man es aber in allen Urlaubsländern bei einer angemessenen Menge belassen, wenn man Sprit in Behältern mitführt.