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Benzin und europäisches Ausland ?

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

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Re: Benzin und europäisches Ausland ?

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Beitrag von robs97 »

tonio hat geschrieben:Hier geht es um Treibstoff für Sport und Freizeit und da sind nach Gefahrgutrecht, genauer ADR 240 l gesamt in Behältnissen a 60 l erlaubt (Gefahrgutrecht gilt in allen vorgenannten Ländern). Leider ist damit keine Zollregelung getroffen, die Vorgaben sind einzuhalten, wer aber nicht an der Grenze kontrolliert wird kann die diese ADR-Stelle zitieren:
1.1.3.1 RSEB Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung
Die Vorschriften des ADR/RID gelten nicht für:
Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Wenn diese Güter entzündbare flüssige Stoffe sind, die in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder für Privatpersonen befüllt werden, darf die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter [und 240 Liter je Beförderungseinheit] nicht überschreiten. Gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt;
Das hat mir der Grenzer aber mal was ganz anderes erzählt. Es zählen für jedes Fahrzeug ( Größe egal ) 20 Liter Punkt fertig.

Laut ADAC:
http://www.adac.de/infotestrat/tanken-k ... ekanister/

Eine Notration Benzin oder Diesel im Kanister darf im Auto mitgenommen werden. Sie kann zum Beispiel bei langen Urlaubsfahrten nützlich sein, denn das Tankstellennetz ist nicht überall gleich dicht.
Reservesprit: Die zulässige Menge
Dem TÜV Nord zufolge ist eine Reserve von bis zu 20 Litern Benzin oder Diesel zulässig, üblich seien 5 bis 10 Liter.
Welche Behälter für Reservebenzin erlaubt sind
Pro Auto darf nur ein einzelner Spezialbehälter aus Plastik oder Metall mitgeführt werden. Der Kanister sollte nicht älter als fünf Jahre sein und muss der DIN-Norm 7274 oder 16904 entsprechen. Das Herstellungsdatum sei in der Regel aufgedruckt oder eingeprägt. Der Reservebehälter sollte kippsicher im Kofferraum verstaut werden.
Wo Reservekanister verboten sind
Vor Fahrten ins Ausland sind jedoch die unterschiedlichen Zollvorschriften zu beachten. In manchen EU-Ländern wie Italien, Luxemburg, Polen oder Ungarn ist das Mitführen gefüllter Reservekanister verboten. Auch in Skandinavien gilt aus Sicherheitsgründen diese Regel.

Und noch dieses:
Reservekanister: Verschiedene Bestimmungen in Europa
München (rpo). Die Kraftstoffpreise haben nahezu überall in Europa bislang nicht gekannte Höhen erreicht. Die mitunter großen Preisunterschieden in den einzelnen Reiseländern sind jedoch geblieben. Die Folge: Überall dort, wo Sprit besonders preiswert ist, werden fleißig die Reservekanister gefüllt. Doch dabei sollte man die Vorschriften genau kennen.
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Kunststoffbehälter Wannen
Sonderanfertigungen,schweißbar für Säure/Wasser PP/PE etc nach WHG
hdl-kunststofftechnik.de/Behaelter
Dank der EU-Osterweiterung sind die Zollvorschriften für die Mitnahme von Reservespritkanistern in einigen ost- und südosteuropäischen Ländern zwar weggefallen, das Mitführen von Sprit in Behältern ist vielerorts jedoch weiterhin nur in bestimmten Mengen erlaubt oder sogar ganz verboten. Hier die Länderbestimmungen im Einzelnen:

Nicht mitgeführt werden darf Reservesprit in den EU-Ländern Griechenland, Luxemburg und Ungarn sowie in Bulgarien, Kroatien und Rumänien.
Beim Übersetzen per Fähre nach Dänemark, Norwegen, Schweden und Finnland kann die Mitnahme von Reservekraftstoff in Kanistern verboten sein (Auskunft erteilt die jeweilige Reederei). Grundsätzlich tabu ist Reservesprit auf Fährschiffen nach Großbritannien, Irland, Island sowie nach Zypern.
25 Liter im Kanister erlauben die Schweiz, Liechtenstein und die Türkei (nicht auf dem Fährweg).
Die Mitnahme von 20 Liter gestatten Mazedonien.
Fünf Liter sind in Serbien-Montenegro gestattet.
Autofahrer, die durch die Schweiz nach Italien oder Frankreich wollen beziehungsweise aus der Schweiz nach Österreich oder Deutschland zurückkehren, müssen Reservemengen über zehn Litern verzollen. Dies gilt generell bei allen Autoreisen von einem Nicht-EU-Land in ein EU-Land.

In Deutschland darf man aus Sicherheitsgründen nicht mehr als 20 Liter in Behältern im Pkw mitführen. Daran sollten vor allem Autoreisende denken, die den meist viel billigeren Kraftstoff aus den neuen EU-Ländern mit nach Hause bringen möchten. Laut ADAC sollte man es aber in allen Urlaubsländern bei einer angemessenen Menge belassen, wenn man Sprit in Behältern mitführt.
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Re: Benzin und europäisches Ausland ?

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Beitrag von Zündfunke »

Wie verhält es sich, wenn ich ein Diesel fahre und auf dem Anhänger 60L Benzin spazieren fahre. Das ist dann keine Reserve. Das ist ja für mein Sportgerät auf dem Anhänger. Das Sportgerät könnte ja auch ne Motorkettensäge sein.
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Re: Benzin und europäisches Ausland ?

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Beitrag von tonio »

Ich weiß nicht, was der ADAC und "Grenzer" empfielt, ich zitierte nur geltendes Recht :)
Es geht bei der Mitfuhr von Sprit für das Motorrad = Sportgerät nicht um Reservekanister für das Zugfahrzeug/Auto/Transporter, sondern um Treibstoff für ein Sportgerät. Die große Menge von 240 l wurde für Sportgeräte wie Skidoos in den nordeuropäischen Ländern freigegeben.
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Re: Benzin und europäisches Ausland ?

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Beitrag von Bimo-Treiber »

@HCB ..es geht nicht um Ersparniss ...ich fahre nicht nach Aragon um 5,- € zu sparen :)

Wenn vor Ort das gute Zeug (102 Oktan) zu erwerben ist, nehmen wir gar nichts mit....riecht auch besser im Transporter :)

@all ...danke für die Info's
Zuletzt geändert von Bimo-Treiber am Montag 24. Februar 2014, 11:18, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Jürgen

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Re: Benzin und europäisches Ausland ?

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Beitrag von Skyver »

@Toni:
Hast du mal die Quelle deines Textes? Also wo das offiziell steht? Wäre hilfreich zum ausdrucken, bevor man da lange was versucht zu erklären! ;)

Edit sagt:
Ich habs. Gibt es hier:
Englisch: http://www.unece.org/fileadmin/DAM/tran ... olumeI.pdf
Deutsch: http://www.astra.admin.ch/themen/schwer ... ml?lang=de
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Re: Benzin und europäisches Ausland ?

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Beitrag von tonio »

@skyver: Gute Recherche, hatte ich in meinem Post vergessen sorry! Ich habe auch immer einen Ausdruck dabei, reicht ja 1.1.3 Freistellungen, 1.1.3.1 RSEB Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung.
Damit sind lästige Diskussionen (außer mit dem ADAC oder Grenzer ;-)) überflüssig.
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Re: Benzin und europäisches Ausland ?

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Beitrag von Skyver »

Ja danke auf jeden Fall schon mal für den Hinweis!!!!
Ich habs mir entsprechend zusammen gekürzt, ausgedruckt und die Stellen markiert. In englisch und deutsch.
Ich hab ein Paar 60L Fässer und es ist einfach zu bequem, die am Anfang des Trainings einfach voll zu knallen und dann nicht immer während der Veranstaltung raus zu müssen.
In Rijeka bspw. fährt man auch ein paar m zur Tanke, also einfach paar km vor Ziel anhalten voll tanken und der Punkt ist über das gesamte Training schon mal erledigt! :)
Ansonsten denke ich mal, wird es kaum ein Polizist, Grenzer usw wissen, aber es reicht meist ja schon, diese mit ein paar Paragrafen vollständig zu verwirren :lol:
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Re: Benzin und europäisches Ausland ?

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Beitrag von cri »

Danke
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Re: Benzin und europäisches Ausland ?

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Beitrag von Bimo-Treiber »

tonio hat geschrieben:@skyver: Gute Recherche, hatte ich in meinem Post vergessen sorry! Ich habe auch immer einen Ausdruck dabei, reicht ja 1.1.3 Freistellungen, 1.1.3.1 RSEB Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung.
Damit sind lästige Diskussionen (außer mit dem ADAC oder Grenzer ;-)) überflüssig.
geil :wink:

Ausgedruckt ...Titel und Inhaltverzeichnis, dann den Absatz 1.1.3 und 1.1.3.1 und dazu die Übersetzung ! :lol:
Gruß Jürgen

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Re: Benzin und europäisches Ausland ?

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Beitrag von F-Didi »

tonio hat geschrieben:Ich weiß nicht, was der ADAC und "Grenzer" empfielt, ich zitierte nur geltendes Recht :)
Es geht bei der Mitfuhr von Sprit für das Motorrad = Sportgerät nicht um Reservekanister für das Zugfahrzeug/Auto/Transporter, sondern um Treibstoff für ein Sportgerät. Die große Menge von 240 l wurde für Sportgeräte wie Skidoos in den nordeuropäischen Ländern freigegeben.
Es ist jedem freigestellt zu glauben und entsprechend zu handeln wie er es für richtig hält ;-)
Nach Gefahrgutverordnung hast du recht. Aber es gibt ja noch eine Strassenverkehrordnung in jedem Land. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Sollte also die Strassenverkehrsordnung oder das Zollrecht in dem einen oder anderen Land etwas anderes sagen, kannst du dir mit den ADR Vorschriften die Windschutzscheibe tapezieren. Aber das könnt ihr ja dann mit den den Polizisten (also bei Fahrten ausserhalb DE) diskutieren und mit Paragraphen wedeln.

Gruß,
Didi
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