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Tempolimit Motorradhänger auf BA

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
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Moderatoren: as, Chris

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Beitrag von Unerschrockener »

Also mir wurde was anderes gesagt...nämlich das die 100km/h Zulassung zur für das Gespann gilt und man nicht jede Zugmaschine nehmen darf. So steht's auch im TüV-Bericht (10 Tage alt): z.B. das die Zugmaschine mind. so schwer sein muß, wie der Anhänger mit dem max zulässigen Gesamtgewicht usw. Ob es nun eine oder zwei 100-Plaketten (Zugmaschine und Anhänger) gibt, sehe ich heute Nachmittag. Dann bin ich nämlich auf der KFZ-Zulassungsstelle.

Chris
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Beitrag von Lutze »

das ist schon richtig das die Zugmaschine bestimmte Vorraussetzungen erfüllen muß aber die Zulassung ist nicht mehr an das Zugfahrzeug gebunden. Die Vorraussetzungen stehen in der Zulassung. Du kannst sogar ohne Bremse eine 100 kmh Zulassung bekommen nur darfst du dann bestimmte Gewichte beim Zugfahrzeug (Leergewicht) nicht unterschreiten bzw. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers wird entsprechend niedrig. Hab vor 3 Stunden gerade mit einem Dekraprüfer drüber gesprochen weil die Hängerverkäufer alle was anderes erzählen. Bin selbst grad dabei einen Hänger zu suchen.
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Beitrag von Marco »

Lutze hat geschrieben: Bin selbst grad dabei einen Hänger zu suchen.
Dann guck mal nach unten :D :D :D

Ciao Marco
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Beitrag von Jörg#33 »

Unerschrockener hat geschrieben:Also mir wurde was anderes gesagt...nämlich das die 100km/h Zulassung zur für das Gespann gilt und man nicht jede Zugmaschine nehmen darf. So steht's auch im TüV-Bericht (10 Tage alt): z.B. das die Zugmaschine mind. so schwer sein muß, wie der Anhänger mit dem max zulässigen Gesamtgewicht usw. Ob es nun eine oder zwei 100-Plaketten (Zugmaschine und Anhänger) gibt, sehe ich heute Nachmittag. Dann bin ich nämlich auf der KFZ-Zulassungsstelle.

Chris
Moin Unerschrockener, Dein Namensvater wünscht erstmal gute Besserung!

Stimmt so ist es bei mir auch + Reifen nicht älter als 6 Jahre!!!! :shock:
Grüße
Jörg#33

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Beitrag von Unerschrockener »

Hallo Papa,

danke für die guten Wünsche. Ich war heute bei der Zulassungsstelle (hab mich fahren lassen) und habe nun EINEN!!! 100km/h-Bepper, der nur auf den Anhänger drauf muß. Da mein Hänger ein zul. Gesamtgewicht von 1200 kg hat, muß das Zugfahrzeug mind. so schwer sein. Beim Amt sagte man mir, daß es seit kurzem der Verantwortlichkeit des Fahrers obliegt, daß die Zugmaschine die nötigen Voraussetzungen erfüllt (Gewicht, ABS, zulässige Anhängelast usw.). Mit einem alten Auto z,B. ohne ABS dürfte man also nur 80 fahren, auch wenn man auf dem Hänger den 100er Bepper drauf hat.

vg
Chris der furchtlose :wink:
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Beitrag von Jörg#33 »

..... und steht da was bei Dir von wegen "Reifen am Hänger max. 6 Jahre"? :?
Grüße
Jörg#33
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Beitrag von Lutze »

das mit den 6 Jahren für die Reifen steht nirgends(in der Zulassung) glaub ich , das muß man Wissen genau wie man Wissen muß welchen Führerschein man braucht um das Fahrzeug zu bewegen.

hier kann man genaues nachlesen:
http://www.al-ko.de/fahrzeugtechnik/car ... index.html

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Beitrag von Unerschrockener »

Jörg#33 hat geschrieben:..... und steht da was bei Dir von wegen "Reifen am Hänger max. 6 Jahre"? :?
...das steht nur auf dem Merkblatt des Amtes, nämlich daß bei der Vorführung beim TÜV die Reifen nicht älter als 6 J. sein dürfen (und evtl. auch bei Gebrauch nicht älter sein dürfen, hab's inner anderen Wohnunh liegen).

Chris der ruchlose
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Beitrag von Schlosser »

Jooh,

habe gerade die Ämterwillkür hinter mir.

-Zuchfahrzeug brauch keine 100er-Plakette,

-Zuchfahrzeug muß das entsprechende Leergewicht mitbringen, um den angekoppelten Hänger mit 100 anzuzerren, dafür ist der Treiber verantwortlich, das geforderte Min-Gewicht steht bei mir in der Anhängerzulassung.

-ohne Dekra oder Tüff ist in D nix mit 100,

-die neuen Zulassungen und die neuen Briefe sind voll scheisse.

Hoffe ja immer noch auf die Regelung der Franzbacken.
Grüße,
Schlosser-
sauschnell ............... müd´

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Beitrag von CR »

Mal kurz eine kleine OT-Frage zum Thema Hänger: In Deutschland haben wir ja ein Sonntagsfahrverbot für LKW mit Anhänger, für mich unverständlicherweise unabhängig vom zul. Gesamtgewicht. Heißt praktisch, mit einem 4,2 to Sprinter mit PKW-Zulassung kann ich mit rieeeßigem Planenhänger ganz legal am Sonntag fahren, einen Vito mit LKW-Zulassung und kleinem 650kg-Hänger dran nicht.
Wie sieht das in Österreich aus :?: Ist das da auch so? Bin bis jetzt nämlich immer als Sonntagsschwarzfahrer unterwegs :roll: was aber ziemlich teuer werden kann.. :evil:
Gruß, Christian

#283
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