Kurvenjunkie hat geschrieben:Die Frage ist ja, ob es einen Datenaustausch unter den Finanzämtern gibt...
Oh ja das gibbet. Läuft in Form von sogenannten Kontrollmitteilungen...
Oh JA - und das wird dann richtig teuer u. es kommt noch zum Strafverfahren !! Manche hier denken das es das nicht gibt. Doch gibt es. Was denkt ihr warum jedermann seit 3 Jahren eine eigene Steuernr erhalten hat ??
Der seriöse Händler dort muß beim netto-Verkauf die Ausfuhr an sein Steuer- oder Finanzamt melden u. dies wird im mittels UmsatzSteuerIdentnummernabgleich überprüft. Dazu werden auch die Steuernummern von privat herangezogen. Schön blöd wer das heute noch riskiert !
schinnerhannes hat geschrieben:Der seriöse Händler dort muß beim netto-Verkauf die Ausfuhr an sein Steuer- oder Finanzamt melden u. dies wird im mittels UmsatzSteuerIdentnummernabgleich überprüft. Dazu werden auch die Steuernummern von privat herangezogen. Schön blöd wer das heute noch riskiert !
Da es ja hier um Verkauf von geschäftlich an privat geht spielt die UmsatzsteuerID erst mal keine Rolle da es da nix abzugleichen gibt. Privat hat ja keine. Natürlich muß der Verkäufer das entsprechend verbuchen mit dem passenden Mehrwertsteuerschlüssel und eine entsprechende Meldung abgeben.
Aktuell dürfte das hier zutreffen.
Mit der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung werden Unternehmer und Fahrzeuglieferer, die nach dem 30. Juni 2010 innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer tätigen, verpflichtet, diese dem Bundeszentralamt für Steuern zu melden.
Hintergrund für dieses Meldeverfahren ist, dass entgeltliche innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge (§ 1b UStG) an Privatpersonen, nichtunternehmerisch tätige Personenvereinigungen und Unternehmen, die das Fahrzeug für ihren nichtunternehmerischen Bereich beziehen, der Besteuerung im Bestimmungsland unterliegen. Das Meldeverfahren mit dem damit einhergehenden Informationsaustausch mit den anderen EU-Mitgliedstaaten dient somit der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Umsatzbesteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs neuer Fahrzeuge im Bestimmungsmitgliedstaat.
Gilt nur für Neufahrzeuge, Gebrauchtfahrzeuge werden nicht steuerfrei verkauft.
Als Neufahrzeuge gelten dabei aber auch wie hier Vorführer mit wenigen Kilometern.
Erfahrung ist eine gute Sache.Leider macht man sie erst kurz nachdem man sie gebraucht hätte!
der händler in dänemark kann doch das fahrzeug netto für den export verkaufen,
der käufer müsste aber die bei ihm geltende mwst in deutschland abführen, oder?!