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7,5 Tonner LKW auf Werkstattwagen umrüsten

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

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7,5 Tonner LKW auf Werkstattwagen umrüsten

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Beitrag von gsxr1975 »

Hallo zusammen,

wir haben einen 7,5 Tonner LKW mit Hebebühne. Ich habe gehört, dass man den LKW als Werkstattwagen umrüsten kann. Es müssen "nur" Regale und eine Werkbank rein - siehe Link:

http://www.rems-murr-kreis.de/Fahrperso ... n_2013.pdf

Ist es wirklich so einfach? Hat hier irgendjemand Erfahrung. Nicht dass uns dann die Polizei aufhält und uns nicht mehr weiter fahren lässt. Es würden ja dann auch die 80 kmh Beschränkung, Fahrtenschreiber und das Sonntagsfahrverbot wegfallen.

Der LKW wird dann immer noch von unserer Firma für das Ausliefern und Transportieren von Material welches für unsere Baustellen bestimmt ist verwendet. Auch wenn eine Werkbank und Regale drin wären, hätten wir für unsere Materiallieferungen genügend Platz.
Ich bin gespannt auf Eure Antworten...
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Re: 7,5 Tonner LKW auf Werkstattwagen umrüsten

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Beitrag von Schrauberpoint »

gsxr1975 hat geschrieben:Hallo zusammen,

wir haben einen 7,5 Tonner LKW mit Hebebühne. Ich habe gehört, dass man den LKW als Werkstattwagen umrüsten kann. Es müssen "nur" Regale und eine Werkbank rein - siehe Link:

http://www.rems-murr-kreis.de/Fahrperso ... n_2013.pdf

Ist es wirklich so einfach? Hat hier irgendjemand Erfahrung. Nicht dass uns dann die Polizei aufhält und uns nicht mehr weiter fahren lässt. Es würden ja dann auch die 80 kmh Beschränkung, Fahrtenschreiber und das Sonntagsfahrverbot wegfallen.

Der LKW wird dann immer noch von unserer Firma für das Ausliefern und Transportieren von Material welches für unsere Baustellen bestimmt ist verwendet. Auch wenn eine Werkbank und Regale drin wären, hätten wir für unsere Materiallieferungen genügend Platz.
Ich bin gespannt auf Eure Antworten...


80km/h bleibt trotzdem
Wie verzweifelt muss man so lügen zu können B... :alright:
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Re: 7,5 Tonner LKW auf Werkstattwagen umrüsten

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Beitrag von Cuxman »

gsxr1975 hat geschrieben:Hallo zusammen,

wir haben einen 7,5 Tonner LKW mit Hebebühne. Ich habe gehört, dass man den LKW als Werkstattwagen umrüsten kann. Es müssen "nur" Regale und eine Werkbank rein - siehe Link:

http://www.rems-murr-kreis.de/Fahrperso ... n_2013.pdf

Ist es wirklich so einfach? Hat hier irgendjemand Erfahrung. Nicht dass uns dann die Polizei aufhält und uns nicht mehr weiter fahren lässt. Es würden ja dann auch die 80 kmh Beschränkung, Fahrtenschreiber und das Sonntagsfahrverbot wegfallen.

Der LKW wird dann immer noch von unserer Firma für das Ausliefern und Transportieren von Material welches für unsere Baustellen bestimmt ist verwendet. Auch wenn eine Werkbank und Regale drin wären, hätten wir für unsere Materiallieferungen genügend Platz.
Ich bin gespannt auf Eure Antworten...

ALSO:
Am Sonntag darfst Du auch mit einem 7,5 tonner fahren, nur nicht mit Anhänger.
80 Km/h bleibt bestehen. Mehr dürfen nur SonderKFZ Wohnmobile.
Spreche mit Deinem Steuerberater!!! In Deinem Fall würde die 1% Regelung greifen. Das macht bei einem 7,5 tonner keinen Spass!!! Privatnutzung eines Firmenfahrzeuges.

Cuxman
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Re: 7,5 Tonner LKW auf Werkstattwagen umrüsten

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Beitrag von FrontPlayer »

Cuxman hat geschrieben:Am Sonntag darfst Du auch mit einem 7,5 tonner fahren, nur nicht mit Anhänger.
AUSSER du ziehst einen Wohnwagen oder einen Anhänger zu Sportzwecken (in ausgewählten Bundesländern)
Suzuki GSX-R 750 Cup 2013 (1 Sieg)
Deutscher Langstrecken Cup 2014 (Vize Kl. 2; 1 Sieg)
Reinoldus Langstrecken Cup 2014 (2 Siege)
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Re: 7,5 Tonner LKW auf Werkstattwagen umrüsten

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Beitrag von Cuxman »

FrontPlayer hat geschrieben:
Cuxman hat geschrieben:Am Sonntag darfst Du auch mit einem 7,5 tonner fahren, nur nicht mit Anhänger.
AUSSER du ziehst einen Wohnwagen oder einen Anhänger zu Sportzwecken (in ausgewählten Bundesländern)
Naja, keiner wird so verrückt sein, den Firmen LKW mit 1% zu versteuern um dann für 10x im Jahr ein Motorradanhänger zur Strecke zu ziehen.
Bei uns hat mal jemand sein Boot mit dem Firmen LKW gezogen. Das FA stand am Hafenausgang und hat ihn fotografiert. Er durfte dann 2 Jahren 1% nachversteuern.
Für das Geld hätte er sich auch bald ein neues Boot bestellen und liefern lassen können :-)

Cuxman
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Re: 7,5 Tonner LKW auf Werkstattwagen umrüsten

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Beitrag von Lutze »

Cuxman hat geschrieben:In Deinem Fall würde die 1% Regelung greifen. Das macht bei einem 7,5 tonner keinen Spass!!! Privatnutzung eines Firmenfahrzeuges.
Man kann auch nach Fahrtenbuch abrechnen. Außerdem könnte sich die Firma ja auch ein Rennteam leisten und dann wären es Betriebs/Werbungs Kosten.
Erfahrung ist eine gute Sache.Leider macht man sie erst kurz nachdem man sie gebraucht hätte!
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Re: 7,5 Tonner LKW auf Werkstattwagen umrüsten

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Beitrag von Riko »

Lutze hat geschrieben:
Cuxman hat geschrieben:In Deinem Fall würde die 1% Regelung greifen. Das macht bei einem 7,5 tonner keinen Spass!!! Privatnutzung eines Firmenfahrzeuges.
Man kann auch nach Fahrtenbuch abrechnen. Außerdem könnte sich die Firma ja auch ein Rennteam leisten und dann wären es Betriebs/Werbungs Kosten.
Gute Idee :shock: , aber dann auch berücksichtigen, dass die vom Arbeitgeber getragenen Aufwendungen privat als geldwerter Vorteil zu versteuern sind :( .

Riko
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Re: 7,5 Tonner LKW auf Werkstattwagen umrüsten

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Beitrag von Tripple D »

Cuxman hat geschrieben:LSO:
Am Sonntag darfst Du auch mit einem 7,5 tonner fahren, nur nicht mit Anhänger.
80 Km/h bleibt bestehen. Mehr dürfen nur SonderKFZ Wohnmobile.
Spreche mit Deinem Steuerberater!!! In Deinem Fall würde die 1% Regelung greifen. Das macht bei einem 7,5 tonner keinen Spass!!! Privatnutzung eines Firmenfahrzeuges.

Cuxman
Dito. Sprecht mit eurem Steuerberater wg. der Privatnutzung. Ein Gespräch mit einem Anwalt, der sich mit Verkehrsrecht auskennt sollte Rechtssicherheit in den anderen Belangen schaffen. Auf Sachen wie: "ich habe gehört..." würde ich mich nicht verlassen...
Ben Spies #11
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Re: 7,5 Tonner LKW auf Werkstattwagen umrüsten

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Beitrag von Cuxman »

Riko hat geschrieben:
Lutze hat geschrieben:
Cuxman hat geschrieben:In Deinem Fall würde die 1% Regelung greifen. Das macht bei einem 7,5 tonner keinen Spass!!! Privatnutzung eines Firmenfahrzeuges.
Man kann auch nach Fahrtenbuch abrechnen. Außerdem könnte sich die Firma ja auch ein Rennteam leisten und dann wären es Betriebs/Werbungs Kosten.
Gute Idee :shock: , aber dann auch berücksichtigen, dass die vom Arbeitgeber getragenen Aufwendungen privat als geldwerter Vorteil zu versteuern sind :( .

Riko
Vergess das Fahrtenbuch!!!! Wenn es nicht PERFEKT geführt wurde, verwirft das FA das Fahrtenbuch und besteuert rückwirkend nach der 1% Regelung. Es gibt einfach zu viele Fettnäpfchen in die man treten kann. Ich habe es bei meinen Firmenfahrzeugen leider zu oft erlebt.

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Re: 7,5 Tonner LKW auf Werkstattwagen umrüsten

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Beitrag von Lutze »

Cuxman hat geschrieben:Vergess das Fahrtenbuch!!!! Wenn es nicht PERFEKT geführt wurde, verwirft das FA das Fahrtenbuch und besteuert rückwirkend nach der 1% Regelung. Es gibt einfach zu viele Fettnäpfchen in die man treten kann.
Dafür gibt es Software. 15 Jahre lang so gehandhabt und nie was beanstandet, dafür aber andere Dinge.
Was ist so schwer in einer dafür gemachten Software die Fahrten einzutragen?
Erfahrung ist eine gute Sache.Leider macht man sie erst kurz nachdem man sie gebraucht hätte!
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