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Rennmoppeds und TÜV-Vorführung

Alles rund ums Thema Racing bzw. was in anderen Rubriken nicht wirklich passt,
aber zum Thema Racing gehört.

Moderatoren: as, Chris

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Rennmoppeds und TÜV-Vorführung

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Beitrag von Ulli-123 »

Hoi zusammen!

angeregt durch die Diskussion vor ein paar Tagen (2 Punkte und Knolle wegen Überschreitung der TÜV-Frist) habe ich das Bundesverkehrsministerium angeschrieben.
Die Frage ging dahin, ob ich mit einem angemeldeten Mopped, bei dem ich die TÜV-Fristen überschreite, tatsächlich bestraft werden kann, wenn ich es denn dann irgendwann einmal TÜV-überfällig abmelde.

Hier die Antwort:
Sehr geehrte Frau Laws,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13. Mai 2006.

Die Vorschriften über die so genannte Fälligkeits- oder Rückdatierung
gehen zurück auf die 28. Verordnung zur Änderung
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und sind am 01.12.1999 in Kraft getreten. Diese
Vorschrift ist enthalten in Nr. 2.3 der Anlage VIII zu § 29
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Die Vorschrift war aufgrund von
Stellungnahmen einiger Länder im Anhörverfahren zur o. g. Verordnung aufgenommen
worden.

Überschreitungen der Untersuchungsfristen werden darüber hinaus
geahndet.

Für die Anwendung der Vorschriften kann es nicht darauf ankommen, aus
welchen Gründen die Fristen von Fahrzeughaltern nicht eingehalten wurden
oder werden.

Im Weiteren gilt, dass zugelassene Fahrzeuge mit eigenem amtlichen
Kennzeichen den Vorschriften der regelmäßigen technischen Überwachung
unterliegen und zwar unabhängig davon, ob sie am öffentlichen Straßenverkehr
teilnehmen oder nicht. Andere Regelungen sind wegen des damit
verbundenen Verwaltungsaufwandes nicht durchführbar. Im Übrigen besteht für die
Halter der Fahrzeuge jederzeit die Möglichkeit, Fahrzeuge aus dem
Verkehr zu ziehen und die Zulassung durch "Abmeldung" aufzuheben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Referat Bürgerservice und Besucherdienst
Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung
Invalidenstr. 44
10115 Berlin
buergerinfo@bmvbs.bund.de
Tel.: 01888-300-3060
Fax: 01888-300-1942
ähem.......
Ich bin entsetzt!


:shock: :shock: :shock: :shock:

Aber irgendwie bin ich doch jetzt ein wenig vom Ministerium begeistert!
Anfrage vom WE - Dienstag die Antwort im Kasten!
Irgendwie hätte ich das nun nicht erwartet!
Super Service, auch wenn mir die Antwort (rein inhaltlich) nun wirklich nicht gefällt!


Nu muss ich mir wohl etwas einfallen lassen :-(

LG Ulli, die das hier postet, weil es vielleicht nicht nur mich interessiert!
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  • Chris Offline
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Beitrag von Chris »

Das ist der Hammer :shock: :shock: :shock:
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Beitrag von Martin »

mich würde mal interessieren wo das steht. Also die korrekten Pragraphen.
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Beitrag von Fourstroker »

Tja, da sieht man mal wieder, dass die keine Ahnung haben, was Sinn macht und was net.
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Beitrag von blue velvet »

das es sehr nutzlich, danke uli... ich war schon verwirrt genug... in kanada ist die anmeldung nur eine anmeldung das des fahrzeug dein eigentum ist, es muss also nicht strassenzugelassen sein. um ein nummernschild zu bekommen muss es natürlich strassenzugelassen und haftpflichtversichert sein (kontrolliert durch jährliche aufkleber auf NR-schild: kein aufkleber = größe strafe)... hat den vorteil das du 'registration' papiere bekommst das mopped dir gehört (grenzubergang usw) und falls es mal geklaut werd ist es im fahrzeug datenbank als deines.
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Beitrag von maxxr0 »

:shock: :shock: :shock: :shock:

unfassbar scheisse!!!!!
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Beitrag von Ulli-123 »

Martin hat geschrieben:mich würde mal interessieren wo das steht. Also die korrekten Pragraphen.
Hoi Martin!
Dann bist Du jetzt an der Reihe!
Mail einfach das Bundesverkehrsministerium an!
Schreib aber bitte nicht unbedingt, dass ich die Antwort hier gepostet habe!
wie ich gerade gelernt habe, antworten die bei " allgemeinen" Antworten recht schnell!!!!

Rechtsberatung in laufenden Dingen gibt es natürlich nicht!

Bin gespannt, wann Du eine Antwort bekommst! .... und WELCHE!!!!

Lieben Gruss
ebenfalls geschockte Grüsse
Ulli
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Beitrag von dude »

um ehrlich zu sein: das kann ich nachvollziehen.
der dude macht das schon...
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Beitrag von CeDee »

Kann ich Dude nur zustimmen. Das hätte ich genau so erwartet.

Was meint ihr denn wohl warum die "Zulassung" Zulassung heißt? Vielleicht weil man damit eine Zulassung zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr "erwirbt" und daher die damit verbunden Regelungen greifen :idea:
Wieso sollte der Gesetzgeber davon ausgehen das jemand die Zulassung zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr erwirbt und diese dann gar nicht nutzen will? Und woher sollte er gegebenenfalls wissen wann dies der Fall ist?

Wer jetzt mit dem Argument Versicherung (Teilkasko) kommt ... das interessiert den Gesetzgeber nicht. Dieser schreibt deshalb auch nur eine Haftpflicht bindend vor. Kasko-Versicherung ist das persönliche Vergnügen von Fahrzeughalter und Versicherung. Wird also auch nur zwischen diesen beiden Parteien ausgekaspert.

Nachdenken aus der Sicht aller Beiteiligten hilft manchmal ungemein weiter wenn man etwas verstehen will :roll: :wink:

Klugscheißer-Gruß
CeDee
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Beitrag von mmmeiki »

na super geschichte. ich bekomm ne latte wenn ich nur dran denke das ich nen 125er roller in der garage stehen habe der seit 05/05 keinen tüv mehr hat aber angemeldet ist.
muß ich jetzt haus und hof verkaufen das ich die aasgeier bezahlen kann?

fuck...
Gruß Meik
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