angeregt durch die Diskussion vor ein paar Tagen (2 Punkte und Knolle wegen Überschreitung der TÜV-Frist) habe ich das Bundesverkehrsministerium angeschrieben.
Die Frage ging dahin, ob ich mit einem angemeldeten Mopped, bei dem ich die TÜV-Fristen überschreite, tatsächlich bestraft werden kann, wenn ich es denn dann irgendwann einmal TÜV-überfällig abmelde.
Hier die Antwort:
ähem.......Sehr geehrte Frau Laws,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13. Mai 2006.
Die Vorschriften über die so genannte Fälligkeits- oder Rückdatierung
gehen zurück auf die 28. Verordnung zur Änderung
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und sind am 01.12.1999 in Kraft getreten. Diese
Vorschrift ist enthalten in Nr. 2.3 der Anlage VIII zu § 29
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Die Vorschrift war aufgrund von
Stellungnahmen einiger Länder im Anhörverfahren zur o. g. Verordnung aufgenommen
worden.
Überschreitungen der Untersuchungsfristen werden darüber hinaus
geahndet.
Für die Anwendung der Vorschriften kann es nicht darauf ankommen, aus
welchen Gründen die Fristen von Fahrzeughaltern nicht eingehalten wurden
oder werden.
Im Weiteren gilt, dass zugelassene Fahrzeuge mit eigenem amtlichen
Kennzeichen den Vorschriften der regelmäßigen technischen Überwachung
unterliegen und zwar unabhängig davon, ob sie am öffentlichen Straßenverkehr
teilnehmen oder nicht. Andere Regelungen sind wegen des damit
verbundenen Verwaltungsaufwandes nicht durchführbar. Im Übrigen besteht für die
Halter der Fahrzeuge jederzeit die Möglichkeit, Fahrzeuge aus dem
Verkehr zu ziehen und die Zulassung durch "Abmeldung" aufzuheben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Referat Bürgerservice und Besucherdienst
Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung
Invalidenstr. 44
10115 Berlin
buergerinfo@bmvbs.bund.de
Tel.: 01888-300-3060
Fax: 01888-300-1942
Ich bin entsetzt!




Aber irgendwie bin ich doch jetzt ein wenig vom Ministerium begeistert!
Anfrage vom WE - Dienstag die Antwort im Kasten!
Irgendwie hätte ich das nun nicht erwartet!
Super Service, auch wenn mir die Antwort (rein inhaltlich) nun wirklich nicht gefällt!
Nu muss ich mir wohl etwas einfallen lassen

LG Ulli, die das hier postet, weil es vielleicht nicht nur mich interessiert!