wozu? nachtreten ist albern!nervtoeter hat geschrieben:Es gibt doch noch Hoffnung, hoffe der Drecksa.. heult sich die Seele aus dem Leib und hat sich hochverschuldet um seinen Anwalt zu löhnen, sorry das musste jetzt raus
AZ wäre nett

wozu? nachtreten ist albern!nervtoeter hat geschrieben:Es gibt doch noch Hoffnung, hoffe der Drecksa.. heult sich die Seele aus dem Leib und hat sich hochverschuldet um seinen Anwalt zu löhnen, sorry das musste jetzt raus
Auf die schnelle, ein grundsätzlicher Haftungsverzicht ist gesetzlich nicht wirksam; AFAIK nutzt man nur noch Haftungsbeschränkungen da ich eine Haftung nicht generel ausschließen kann. Aber ich lasse mich gerne Berichtigen.ßabine hat geschrieben:
Den Passus mit den AGB hab ich zwar nicht ganz verstanden (Haftungsverzicht entspricht nicht den Grundregeln der AGB, ist aber dennoch irgendwie wirksam...???), aber wenn´s so ist, isses ja gut.
.
So jetzt ist aber Blumenthal mal an der ReiheBestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.
Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung
1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist, oder
2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
Jupp, werd dann die Namen usw. unkenntlich machen, sicher is sicher.ßabine hat geschrieben:Supi!
Dann mach aber vorsichtshalber bitte den Namen und evtl. Adresse des Klägers unlesbar. Nicht, daß es dafür dann wieder Ärger gibt, von wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten und so.
Und weil du ihm hier so nette Titulierungen hast zukommen lassen