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Verfahrensgebühren

Hier könnt Ihr posten was nicht mit dem Thema Racing zusammenhängt
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Moderatoren: as, Chris

  • Corrado Offline
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Beitrag von Corrado »

Hast du den Einspruch BEWEISBAR schriftlich zurückgezogen ?
Dann hat der RA ein Problem.
Hast du es mündlich gemacht und der Anwalt ist ein *rsch
hast du das Problem.
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  • filth Offline
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Beitrag von filth »

Ich habe es insofern schriftlich, dass ich es rechtzeitig dem RA per Mail mitgeteilt habe und er es ebenfalls bestätigt hat.
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  • Axel Offline
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Beitrag von Axel »

reicht doch. Aber einen Anwalt verklagen ist schon irgendwie blöd. Ist wie ein Wettrennen gegen einen Rennfahrer.
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  • filth Offline
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Beitrag von filth »

Jo, hab ich auch nicht vor. Ist mir irgendwie zu blöd. Sind wohl 47 €, wie ich rausgefunden habe. Egal dazu gelernt...
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  • 66-06 Offline
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Beitrag von 66-06 »

Verklagen würde ich ihn nicht, aber freundlich darauf ansprechen.
Wenn es ein korrekter Anwalt ist, wird er die Kosten ohne viel Lamento übernehmen und sich entschuldigen.
Wenn nicht, kannst Du zumindest für die Zukunft Deine Schlüsse daraus ziehen.
Gruß
Krissi :wink:
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  • jkracing Offline
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Beitrag von jkracing »

Genau!
Wenn er nicht will und man auf seine Dienste in Zukunft verzichten kann würde ich ihm mal ne Meldung des Vorfalls bei der Anwaltskammer androhen.
Ist das ganze über RS gelaufen würde ich ihm androhen es auch noch der Versicherung zumelden.
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  • R O L A N D Offline
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Beitrag von R O L A N D »

Da kann man sich aber auch ganz schön ärgern, wenn man Pech hat.

Einen Bekannten hat irgend eine Geschichte auch mal Geld gekostet.

Auf die vernünftige Frage von ihm an seinen Rechtsvertreter, was man denn da machen könnte, sagte der nur lapidar, desinteressiert und geringschätzig "Verklagen sie mich, bin ich gegen versichert...".

Viel schlimmer als der Schaden wog dann für meinen Bekannten die lang andauernde Wut über diese Ignoranz, obwohl er nur ein vernünftiges Lösungsgespräch gesucht hat.

Manchmal ist der Schritt wegen solcher Kleinigkeiten wie 50 EUR über den Dingen zu stehen eigentlich unbezahlbar. Schlechte Mundpropaganda kann man ja trotzdem machen wenn es für das eigene Gefühl unverzichtbar ist.
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  • hans rdk Offline
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Beitrag von hans rdk »

Dem hätte ich in die Eier getreten mit den Worten .

Das ist es mir wert
http://www.Kiefer-Reifendienst.de
Alles für den Hobby-Racer
Manchmal ertappe ich mich dabei , wie ich mit mir selber spreche
und dann
lachen wir beide :-)
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  • Waltraud Offline
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Beitrag von Waltraud »

@ filth:

Klarer Haftungsfall deines Anwalts, aber:

Bei eurer Strategie (Rücknahme des Einspruchs vor Beginn der Hauptverhandlung) wären ja trotzdem die Kosten des Bußgeldbescheides (ich denke mal 23,50 Euro) zu bezahlen sowie auf jeden Fall weitere 3,50 € für die Ladung zur Gerichtsverhandlung – also mindestens 27,00 €.

Dein Schaden durch die Schlamperei deines Anwaltes beträgt also im Endeffekt „nur“ 22,00 € - falls dich das tröstet... :wink: Und die könnte er dir im übrigen nun wirklich aus der Kaffeekasse geben..

@ hans:

Wegen 22 Öcken werden wir doch nicht gewalttätig werden... :roll: :lol:
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  • filth Offline
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Beitrag von filth »

Danke für die Info Waltraud.

Der RA ist aber einer von der ganz coolen Sorte. Ist untergetaucht und für mich nicht mehr zu erreichen... son Vogel :roll:
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