Verfahrensgebühren
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Jokes, jeglicher Dummfug oder einfach nur um zu quatschen
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- jkracing Offline
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Da kann man sich aber auch ganz schön ärgern, wenn man Pech hat.
Einen Bekannten hat irgend eine Geschichte auch mal Geld gekostet.
Auf die vernünftige Frage von ihm an seinen Rechtsvertreter, was man denn da machen könnte, sagte der nur lapidar, desinteressiert und geringschätzig "Verklagen sie mich, bin ich gegen versichert...".
Viel schlimmer als der Schaden wog dann für meinen Bekannten die lang andauernde Wut über diese Ignoranz, obwohl er nur ein vernünftiges Lösungsgespräch gesucht hat.
Manchmal ist der Schritt wegen solcher Kleinigkeiten wie 50 EUR über den Dingen zu stehen eigentlich unbezahlbar. Schlechte Mundpropaganda kann man ja trotzdem machen wenn es für das eigene Gefühl unverzichtbar ist.
Einen Bekannten hat irgend eine Geschichte auch mal Geld gekostet.
Auf die vernünftige Frage von ihm an seinen Rechtsvertreter, was man denn da machen könnte, sagte der nur lapidar, desinteressiert und geringschätzig "Verklagen sie mich, bin ich gegen versichert...".
Viel schlimmer als der Schaden wog dann für meinen Bekannten die lang andauernde Wut über diese Ignoranz, obwohl er nur ein vernünftiges Lösungsgespräch gesucht hat.
Manchmal ist der Schritt wegen solcher Kleinigkeiten wie 50 EUR über den Dingen zu stehen eigentlich unbezahlbar. Schlechte Mundpropaganda kann man ja trotzdem machen wenn es für das eigene Gefühl unverzichtbar ist.
Dem hätte ich in die Eier getreten mit den Worten .
Das ist es mir wert
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http://www.Kiefer-Reifendienst.de
Alles für den Hobby-Racer
Manchmal ertappe ich mich dabei , wie ich mit mir selber spreche
und dann
lachen wir beide
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Manchmal ertappe ich mich dabei , wie ich mit mir selber spreche
und dann
lachen wir beide
@ filth:
Klarer Haftungsfall deines Anwalts, aber:
Bei eurer Strategie (Rücknahme des Einspruchs vor Beginn der Hauptverhandlung) wären ja trotzdem die Kosten des Bußgeldbescheides (ich denke mal 23,50 Euro) zu bezahlen sowie auf jeden Fall weitere 3,50 € für die Ladung zur Gerichtsverhandlung – also mindestens 27,00 €.
Dein Schaden durch die Schlamperei deines Anwaltes beträgt also im Endeffekt „nur“ 22,00 € - falls dich das tröstet...
Und die könnte er dir im übrigen nun wirklich aus der Kaffeekasse geben..
@ hans:
Wegen 22 Öcken werden wir doch nicht gewalttätig werden...

Klarer Haftungsfall deines Anwalts, aber:
Bei eurer Strategie (Rücknahme des Einspruchs vor Beginn der Hauptverhandlung) wären ja trotzdem die Kosten des Bußgeldbescheides (ich denke mal 23,50 Euro) zu bezahlen sowie auf jeden Fall weitere 3,50 € für die Ladung zur Gerichtsverhandlung – also mindestens 27,00 €.
Dein Schaden durch die Schlamperei deines Anwaltes beträgt also im Endeffekt „nur“ 22,00 € - falls dich das tröstet...
@ hans:
Wegen 22 Öcken werden wir doch nicht gewalttätig werden...