Das Finanzamt darf aber Nachweise über die zurück gelegten Kilometer mit dem PKW verlangen. Es kommt halt immer drauf an wieviel Fahrten man angesetzt hat und ob diese zu deinem Einkommen "passen".Lutze hat geschrieben:Bei den Heimfahrten wäre ich bis eben der Meinung gewesen das die pauschal abzurechnen sind.
Für die Miete wirds Belege brauchen.
Das können zwei TÜV Berichte sein aus denen die zurück gelegten Kilometer hervor gehen oder Reparaturrechnungen oder Tankbelege. Die Trickserei mit den Tankbelegen von deinem Onkel würde ich sein lassen, denn wie glaubhaft ist es, dass du immer bei einer Tanke warst und im schlimmsten Fall hat jemand anderes den Originalbeleg als Werbungskosten oder Betriebsausgabe beim gleichen Finanzamt angesetzt. Mal abgesehen davon, dass es hässlich werden kann wenn das Finanzamt irgendwas davon erfährt und doof sind die auch nicht.
Für die Mietzahlungen kannst du Kontoauszüge mit den relevanten Positionen einreichen. Für die Bargezahlten sollte auch ne Quittung des Empfängers reichen.
Wenn der Arbeitgeber die Studienkosten nur indirekt übernommen und dir als Mehrlohn ausgezahlt hat, kannst die trotzdem als Ausbildungskosten ansetzen.