Seit wann ist Gabel durchstecken verboten? Wäre mir neu, dann dürfte man ja auch nichtmehr an der Gabel oder dem Federbein rumdrehen.jolo hat geschrieben:Ich würde niemals die Gabel durchstecken für Motorräder, die auch auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Kommt es zu einem Unfall und ein Sachverständiger wird hinzugezogen der diese Modifikation erfasst, bist Du der Gelackmeierte. Gleiches gilt für eine geänderte Übersetzung.
Ganz davon ab, erstmal muss bewiesen werden, das die "illegale Modifikation" (egal ob das nun ein offener Auspuff, kürzere Übersetzung oder sonst was war) am Unfallausgang etwas geändert hätte.